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Nach dem Aus der Hogarente: Betriebliche Altersversorgung enorm wichtig für Employer Branding

Pluspunkt im Employer Branding: Betriebliche Krankenversicherungen sind für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie auch steuerlich attraktiv, sagen die Branchenexperten von ETL Adhoga

sascha-wortmannMönchengladbach, 30. Januar 2017 – Für Hoteliers und Gastronomen kann die betriebliche Altersversorgung einen erheblichen Mehrwert bieten. Wichtig ist, eine individuelle Lösung zu finden, die zum Betrieb und zur Branche passt.

Die betriebliche Altersversorgung (bAv), auch als Betriebsrente bekannt, ist für abhängig Beschäftige ein beliebtes Instrument, um neben der gesetzlichen Pflichtversicherung und der privaten Rentenversicherung (Riester etc.) Geld fürs Alter zu sparen und damit das Ruhestandseinkommen aufzubessern. Dass dies nötig ist, zeigt die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Brutto-Rentenniveau sinkt kontinuierlich, 2040 wird es nur noch 39 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen.

„Das heißt, dass ein Arbeitnehmer, der 2040 in Rente geht und durchschnittlich 3000 Euro brutto verdient hat, nur noch rund 1170 Euro Brutto-Kaufkraft durch seine gesetzliche Rente haben wird. Das ist natürlich ein herber Einschnitt und reißt eine große Einkommenslücke. Der finanziell sorgenfreie Ruhestand wird damit gefährdet“, sagt Sascha Wortmann, Inhaber von Wortmann Finanzen & Beratung aus Mönchengladbach. Er begleitet seine Mandanten bundesweit beim Vermögensaufbau und der Strukturierung der Altersvorsorge. „Es ist aufgrund dieser Entwicklung wichtig, dass sich die Menschen um die private Altersvorsorge kümmern. Und die Arbeitgeber können sie dabei mit der Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung unterstützen.“

Gerade im Gastgewerbe, in dem sich Sascha Wortmann sehr gut auskennt, bestehe eine Lücke – und zwar im doppelten Sinne. „Zum einen sind die Gehälter oft eher unterdurchschnittlich, sodass für eine strukturierte private Altersvorsorge häufig kaum etwas übrig bleibt. Zum anderen ist die Branchenlösung „Hogarente“ zum Jahresende geschlossen worden, so dass Hoteliers und Gastronomen jetzt nicht mehr auf diese Gastgewerbe-spezifische Instrument für die betriebliche Altersversorgung zugreifen können.“

Dabei sei gerade die bAv eine sehr gute Lösung, um gesetzlich gefördert eine Ruhestandsvermögen über die Jahre und Jahrzehnte aufzubauen – und für Unternehmer, um durch diese Angebote Mitarbeiter zu binden. „Meine Beratungserfahrung zeigt: Hoteliers und Gastronomen, die eine bAv anbieten und bei ihren Mitarbeitern vermarkten, haben viel weniger mit Problemen bei der Personalsuche und bei der Fluktuation zu kämpfen als Betriebsinhaber, die auf die bAv verzichten – es ist ein Vorsorge- und Marketinginstrument zugleich“, sagt Sascha Wortmann.

Durch die Schließung der „Hogarente“ sei es für gastgewerbliche Unternehmer wichtig, einen versierten Partner zu finden, der ihnen die Vorteile, aber auch die Fallstricke der bAv genau aufzeige und mit ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung finde. Mitarbeiter könnten vom Bruttogehalt Geld in spezielle Verträge einzahlen und damit für die Rente zurücklegen. Aufgrund des Lohnabzugs sparen sie dabei sogar noch Steuern und Sozialabgaben. Auch die Arbeitgeber sparten Lohnnebenkosten, fügt Sascha Wortmann hinzu, und könnten diese Ersparnis wiederum an die Mitarbeiter als Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung weitergeben. „Aber die Lösung muss wirklich zum Betrieb und den Anforderungen passen. Einfach nur auf die Schnelle ein Produkt auszuwählen, ergibt in der Regel keinen Sinn – sondern kann eher zum gegenteiligen Effekt führen, sodass die bAv dann keinen Vorteil erbringt.“

Wortmann rät immer zur Direktzusage. Diese kann in einen Versicherungsmantel eingebettet werden, ist aber nicht zwingend. „Die Wahl des richtigen Produkts hängt auch immer mit den Haftungsrisiken zusammen, denen sich Unternehmer ausgesetzt sehen, wenn sie falsch beraten werden und auf einen Weg bei der bAv setzen, der für sie genau der falsche ist“, warnt der Experte. Arbeitgeber müssen für die Summe der einbezahlten Beiträge gerade stehen, dies sieht die Ausfallhaftung bei Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge vor. Sind nicht zu jedem Zeitpunkt in etwa die Summe der einbezahlten Beiträge vorhanden, muss der Arbeitgeber dafür aufkommen, wenn der Mitarbeiter auf sein Geld zugreifen will. „Leider werden viele Verträge verkauft, ohne die Risiken offenzulegen. Dabei existieren ausreichend Möglichkeiten, die Problematiken erheblich zu reduzieren oder sogar ganz auszuschalten. Der Berater muss dies ansprechen und nach einer tragfähigen Lösung suchen.“