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Mobbing am Arbeitsplatz beginnt oft unterschwellig – Ratschläge für Opfer: Mobbing öffentlich machen – Positive Unternehmenskultur beugt Psychoterror vor

(Köln, 13. November 2013) Ein rauer Umgangston von Seiten der Kollegen, wenig Kontakt zu anderen Mitarbeitern – ist das schon Mobbing? “Nein, unter Mobbing sind wiederholte, gezielte, regelmäßige und systematische Angriffe gegen eine Person zu verstehen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken”, erläutert Susanne Wegener-Tieben, Diplom-Sozialpädagogin bei TÜV Rheinland. Der Beginn ist mit seltsamen Blicken und Tuscheln unter den Kollegen oft unterschwellig. Später wird das Mobbingopfer aus dem Arbeitsalltag ausgeschlossen oder bekommt Aufgaben zugewiesen, die nicht seiner Qualifikation entsprechen. Die Übergriffe können bis hin zu körperlicher Gewalt oder sexueller Belästigung reichen.

Mobbing am Arbeitsplatz: Der gemobbte Arbeitnehmer kann zudem Schadenersatzansprüche geltend machen. Das reicht von der Rückerstattung von Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld. Durch ärztliche Atteste und Gutachten muss glaubhaft darstellt werden, dass zwischen dem Mobbing und einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Persönlichkeitsverletzung ein Zusammenhang besteht
Mobbing am Arbeitsplatz: Der gemobbte Arbeitnehmer kann zudem Schadenersatzansprüche geltend machen. Das reicht von der Rückerstattung von Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld. Durch ärztliche Atteste und Gutachten muss glaubhaft darstellt werden, dass zwischen dem Mobbing und einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Persönlichkeitsverletzung ein Zusammenhang besteht

Für die Betroffenen reichen die Folgen von psychosomatischen Beschwerden wie Herzklopfen, Bauchschmerzen und Übelkeit bis hin zu psychischen Symptomen wie Angststörungen und Depression. Die Expertin rät, die Opferrolle zu durchbrechen und das Mobbing öffentlich zu machen. Geeignete Ansprechpartner sind Vorgesetzte, ein Betriebsrat, die Lieblingskollegin oder auch eine Person aus dem privaten Bereich. “Einige Unternehmen bieten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Mitarbeitersprechstunden bei externen Beratern an. Gerade diese Beratungsangebote, bei denen die Gesprächsinhalte vertraulich behandelt werden, finde ich wichtig”, so Wegener-Tieben. Ergänzend empfiehlt sie Betroffenen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, Zeugen zu finden und Schriftstücke wie E-Mails aufzubewahren.

Aktiv gegen Mobbing
Durch den Verlust von Mitarbeitern, aber auch durch die teilweise sehr langen krankheitsbedingten Ausfallzeiten von Mobbingopfern entstehen in Unternehmen oft auch hohe Kosten. Richtungsweisend ist es, wie Unternehmen mit Mobbingfällen umgehen. Werden diese totgeschwiegen oder stillschweigend geduldet, kann dies dazu führen, dass Mobbing immer wieder auftritt und eine hohe Mitarbeiterfluktuation verursacht. Arbeitgeber und Führungskräfte sollten daher klare Signale setzen, dass Mobbing nicht geduldet wird. Dazu gehört auch, bei entsprechenden Vorkommnissen die Gründe zu erforschen und daraus Strategien zur Prävention abzuleiten.

Wenn Kollegen Kollegen quälen – Mobbing am Arbeitsplatz: So ist die Rechtslage
Mobbing ist kein Modewort, sondern häufig Realität am Arbeitsplatz. Und es richtet Schaden an. Die Schikane der Kollegen kann fatale Auswirkungen auf Körper und Geist der Betroffenen haben. Seelischer Druck, erhöhte Krankschreibungen und damit Verdienstausfall sind die Folge. Die Experten der Advocard Rechtsschutzversicherung erklären, welche Rechte Mobbing-Opfer haben und welche Konsequenzen den Tätern drohen.

Mobbing ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
Generell gilt: Mobbing stellt einen Eingriff ins Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dieses gründet sich auf den Artikeln I und II des Grundgesetzes: Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Gerichte gehen davon aus, dass beim Mobbing diese Grundrechte beeinträchtigt werden. “Da Mobbing juristisch nicht näher definiert ist, versuchen die Gerichte so den psychischen und immateriellen Schaden der Opfer juristisch zu fassen”, erklärt Anja-Mareen Decker, Rechtsexpertin der Advocard Rechtsschutzversicherung.

Streit, Arbeit oder Mobbing
Wann aber ist dieser Tatbestand erfüllt? Ein gelegentlicher Streit zwischen Kollegen oder mit dem Vorgesetzten ist noch keine Hetze. “Die Besonderheit beim Mobbing ist, dass es sich um fortgesetzte und aufeinander aufbauende Verhaltensweisen handelt”, meint Anja-Mareen Decker. “Für sich betrachtet, sind die einzelnen Vorkommnisse juristisch nicht relevant. Erst durch das Zusammenspiel der Einzeltaten kommt es zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts.” Mobbing-Opfer müssen also eine Systematik und Regelmäßigkeit der Schikanen nachweisen, um juristisch vorgehen zu können. Es muss erkennbar sein, dass Äußerungen und Anweisungen nur darauf abzielen, einen Arbeitnehmer systematisch und fortgesetzt zu beleidigen. Zudem dürfen die Maßnahmen, die als Mobbing empfunden werden, nicht im Zusammenhang mit dem normalen Arbeitsablauf stehen. Versetzungen, nicht bewilligte Fortbildungen oder der Entzug bestimmter Aufgabenbereiche sind kein Mobbing, sondern können gerechtfertigte Geschäftsentscheidungen sein. Kritik am Verhalten eines Angestellten darf erteilt werden, allerdings grundsätzlich unter vier Augen und nicht vor den Kollegen.

Die Konsequenzen
Welche Möglichkeiten und Rechte haben Mobbing-Opfer? “Mobbing-Opfer haben vorrangig den Wunsch, dass die Schikanen aufhören. Empfehlenswert ist daher, erst einmal eine Klärung innerhalb des Betriebs anzustreben”, rät Anja-Mareen Decker. Hierfür eignet sich das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder gegebenenfalls die Einschaltung des Betriebsrats. “Juristisch besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Fachanwalts bei Gericht einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen”, weiß die Expertin.

Der gemobbte Arbeitnehmer kann zudem Schadenersatzansprüche geltend machen. Das reicht von der Rückerstattung von Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld. “Durch ärztliche Atteste und Gutachten muss glaubhaft darstellt werden, dass zwischen dem Mobbing und einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Persönlichkeitsverletzung ein Zusammenhang besteht”, ergänzt Anja-Mareen Decker. Wenn der Arbeitgeber von den Mobbing-Aktivitäten Kenntnis hatte und keine Abhilfe geschaffen hat, kann der Geschädigte auch gegen ihn juristisch vorgehen und Schadensersatz verlangen.

Auch wenn die Beweislage häufig nicht einfach ist, in jedem Fall sollten Betroffene einen Anwalt zurate ziehen, der auf derartige Fälle spezialisiert ist. Es ist schwierig nachzuweisen, wann es sich um Mobbing handelt und wann hieraus Ersatzansprüche entstehen.