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Missbrauch von Werkverträgen – Petition soll neues Gesetz bringen

(Berlin, 24. September 2014) Der Petitionsausschuss des Bundestages setzt sich für gesetzgeberische Maßnahmen im Kampf gegen den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen ein. In der jüngsten Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Ein ausdrückliches Verbot missbräuchlich abgeschlossener Werkverträge erachtet der Ausschuss hingegen als „nicht notwendig“.

In der Petition wird gefordert, mit gesetzlichen Regelungen die Umgehung von Tariflöhnen durch den Abschluss von Werkverträgen zu verhindern. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass viele Firmen durch den Abschluss von Werkverträgen versuchen würden, „die Stundenlöhne niedrig zu halten“. Werkverträge sollten nach Ansicht der Petenten nur noch dann zulässig sein, wenn dafür der gleiche Lohn gezahlt wird, wie den im Betrieb des Auftraggebers fest angestellten Arbeitnehmern. Im Übrigen seien sie zu verbieten.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass Werkverträge „seit Jahrzehnten Bestandteil unserer arbeitsteiligen Gesellschaft sind“. Es gebe keinen Grund, klassische Werkverträge einzuschränken oder gar zu verbieten. Werde dagegen ein Werkvertrag nur als solcher bezeichnet, obwohl eher eine Arbeitnehmerüberlassung oder ein reguläres Arbeitsverhältnis vorliegt, so sei der Werkvertrag rechtswidrig, teilt die Regierung mit. Konstruktionen, die nur als Werkvertrag geschlossen werden, um arbeitsrechtliche Schutzvorschriften zu umgehen, müsse bei der Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorschriften effektiv begegnet werden.

In ihrem Koalitionsvertrag, so heißt es weiter, hätten CDU/CSU und SPD vereinbart, „rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werksverträgen zulasten von Arbeitnehmern zu verhindern“. Dafür sei es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch effektiver zu gestalten, zu erleichtern und mit ausreichend Personal auszustatten. Gleichzeitig müssten die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrates sichergestellt und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sanktioniert werden, fordert die Bundesregierung. Zugleich kündigt sie an, zur Erleichterung der Prüffähigkeit von Behörden, die wesentlichen – durch die Rechtsprechung entwickelten – Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz „gesetzlich niederzulegen“.