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Mindestlohn von 8,50 Euro gilt ab 1. Januar 2015 – Bundesrat stimmt Gesetz zu

(Berlin, 11. Juli 2014) Der Mindestlohn ist beschlossene Sache: Der Bundesrat stimmte nun dem Tarifautonomiestärkungsgesetz zu.
Nun soll Bundespräsident Gauck es unterschreiben. In Kraft soll das Gesetz am 1. Januar 2015. Sehen Sie dazu einen Bericht bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/gastronomie/mindestlohn-schürt-existenzängste-auch-in-der-gastronomie/

Mindestlohn 8,50 Euro - 2

Das Gesetz führt einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland ein. Dieser beträgt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres 8,50 Euro pro Stunde. Für bestimmte Gruppen gelten noch Übergangs- und Sonderregelungen.

Ein höherer Mindestlohn könnte erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2017 durch eine Kommission der Tarifpartner beschlossen werden. Vorgesehen ist, alle zwei Jahre eine Anpassung vorzunehmen.

Welche Auswirkungen die Einführung des Mindestlohns haben wird, bleibt umstritten. Insbesondere in kleineren Hotels und Restaurants in strukturschwachen Regionen befürchten, infolge der steigenden Arbeitskosten Jobs abbauen zu müssen. In der Gastronomie sei allgemein eine Aushebelung des Mindestlohns durch unbezahlte Überstunden zu erwarten, so Marktbeobachter.