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Mindestlohn schürt Existenzängste auch in der Gastronomie

Mindestlohn 8,50 Euro(Berlin, 03. Juli 2014) Der Mindestlohn soll sicher stellen, dass niemand trotz Arbeit in Armut gerät. Viele Branchen aber laufen Sturm gegen die Vergütung von 8,50 Euro pro Stunde. Zum Beispiel das Taxigewerbe und die Gastronomie. Besonders im Bundesland Thüringen sollen durch die Einführung der Lohnuntergrenze Arbeitsplätze in Gefahr sein.

Klassische inhabergeführte Gastronomiebetriebe werden wohl Mitarbeiter entlassen müssen, da sich Preiserhöhungen schlecht durchsetzen lassen. In Hotels dagegen werden wohl Speisen und Getränke sowie Übernachtungen teurer werden.

Sehen Sie dazu einen aktuellen Beitrag bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/gastronomie/mindestlohn-schürt-existenzängste-auch-in-der-gastronomie

Mindestlohn-Erhöhung kommt früher
Der Mindestlohn von 8,50 Euro soll ein Jahr früher als ursprünglich geplant angehoben werden. Das sieht die geänderte Fassung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes der Bundesregierung vor, das der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen hat. Die Linke enthielt sich.

Das Tarifpaket sieht vor, erstmals in Deutschland einen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ab 2015 einzuführen. Tarifverträge mit einem niedrigeren Brutto-Stundenlohn sollen in einer Übergangsphase jedoch bis Ende 2016 gültig bleiben können, so dass der Mindestlohn erst ab 2017 voll greift. Über die geplanten Ausnahmeregelungen und andere Detailfragen wie die Arbeit der Mindestlohnkommission hatte es jedoch bis zuletzt Diskussionen gegeben. Erst am Montag fand dazu eine Expertenanhörung im Bundestag statt.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht nun vor, dass die Mindestlohnkommission nicht jährlich, sondern alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns, orientiert an der nachlaufenden Tarifentwicklung, entscheidet. Der Zeitpunkt der erstmaligen Erhöhung des Mindestlohns wird jedoch von 2018 auf 2017 vorverlegt.