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Mindestlohn gilt ab 2015 auch in Ostdeutschland – Verhandlungen über stufenweise Einführung gescheitert – Abbau von Arbeitsplätzen erwartet

(Berlin, 21. Juli 2014) Keine Schonfrist für das Gastgewerbe: Auch in Ostdeutschland wird der Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde am 01. Januar 2015 eingeführt. Verhandlungen über eine Übergangsregelung mit stufenweiser Annäherung seien gescheitert, teilte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit.

Mindestlohn 8,50 Euro - 2Die NGG wollte keine Verschlechterung für einige Bundesländer. Für die mittelständische Gastronomie bedeutet dies nun nach Schätzung von Branchenbeobachtern der Abbau von Arbeitsplätzen. Gerade in struktur- und finanzschwachen Regionen habe die Einführung des Mindestlohns erhebliche Einbußen bei de Profitabilität für Kneipen, Gasthöfe, Restaurants und kleinere Hotels zur Folge.

Lohnerhöhungen von mehr als 20 Prozent gefordert. Dehoga-Präsident: „Chance vertan.“
Seit März hatte der Dehoga intensiv mit der Gewerkschaft NGG Gespräche geführt, um für den Osten Deutschlands eine arbeitsmarktverträgliche Übergangslösung zu erreichen. In der dritten Verhandlungsrunde hatte der Dehoga angeboten, die Tariflöhne im Osten stufenweise bis 1. September 2016 auf 8,50 Euro anzuheben sowie ab 1. April 2017 einen Mindestlohn von 8,60 Euro zu vereinbaren.

Die Gewerkschaft NGG dagegen hatte Lohnerhöhungen von mehr als 20 Prozent gefordert. Diese Forderungen liegen nicht nur weit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, der per Gesetz 2015 sowie 2016 gilt. Sie stehen zudem in krassem Widerspruch zu der vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeit, für eine Übergangsfrist tarifvertragliche Überleitungen bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestlohns zu vereinbaren.

Die Forderungen der Gewerkschaft NGG im Überblick:
1. Juni 2015: 8,50 Euro
1. November 2015: 8,80 Euro
1. Mai 2016: 9,15 Euro
1. Januar 2017: 9,55 Euro
1. Juli 2017: 10,00 Euro

„Ziel dieser Tarifverhandlungen war eine vertretbare Stufenregelung hin zum Mindestlohn“, so Guido Zöllick, Dehoga-Verhandlungsführer und Präsident des Dehoga Mecklenburg-Vorpommern. Die aktuellen Tarifentgelte in den untersten Lohngruppen Ostdeutschlands liegen zurzeit zwischen 7,21 Euro und 7,87 Euro. „Die Forderungen der NGG waren deshalb verantwortungslos und inakzeptabel. Ein solches Ergebnis hätten wir unseren Mitgliedsbetrieben nicht vermitteln können.”

„Eine Stufenregelung wäre für viele Betriebe wichtig gewesen“, so auch Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Die Gewerkschaft NGG hat eine Chance vertan. Sie nimmt ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation im Osten Deutschlands Arbeitsplatzverluste in Kauf.“

Das Scheitern der Gespräche zeigt auch, dass das Mindestlohngesetz einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie darstellt. Das Nachsehen haben föderal strukturierte Organisationen mit bewährten regionalen Tarifstrukturen. Fischer: „Die Politik setzt die repräsentativen Tarifverträge, die im Osten Stundenlöhne unter 8,50 Euro vorsehen, außer Kraft. Wir halten das verfassungsrechtlich für bedenklich.“