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lebensmittelklarheit.de: Neues Internetportal stellt auch Gastronomie an den Pranger

(Berlin, 21. Juli 2011) Ob das wirklich „Klarheit“ bringt? Mit dem neuen Aufklärungsportal lebensmittelklarheit.de wollen die Verbraucherzentralen und das Verbraucherministerium in Berlin die Wahrheit über Essen und Getränke verbreiten. Die Webserver waren allerdings dem ersten Ansturm nicht gewachsen – die Seite war zuletzt nur schwer aufrufbar. Kurz nach dem Start seien bis zu 20.000 Anfragen je Sekunde zusammen gekommen. Auf lebensmittelklarheit.de wird auch die Gastronomie an den Pranger gestellt, zum Beispiel beim beliebten Feta in Sommersalaten. Viele verwendete Feta-Käse seien aus Kuhmilch und nicht aus Schafsmilch hergestellt, moniert die NRW-Verbraucherzentrale. In 15 Gaststätten und Schnellrestaurants in Köln und Bonn habe man „Tricksereien“ festgestellt – aber der Test stammt von 2009.

Unter lebensmittelklarheit.de  können Verbraucher nun Produkte melden, bei denen Sie sich durch die Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen. Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hessen prüfen die Kritik. Die Hersteller haben die Möglichkeit Stellung zu beziehen, beides wird dann auf der Seite veröffentlicht. Allerdings gibt es bereits seit vier Jahren das Portal abgespeist.de von Foodwatch; hier werden jeden Monat neue „Täuschungsfälle“ angeprangert.

Doch hier setzt die vielfältige Kritik an: Wie wird „sich getäuscht fühlen“ definiert? Das EU-Lebensmittelrecht gilt als sehr kompliziert und lässt tatsächlich viele Hintertürchen offen. So ist es legal, wenn im Erdbeerjoghurt keine Erdbeeren zu finden wären. Oder Fischsticks ohne Fisch, Bananenschokolade ohne Banane, Zuckersirup statt Honig – „Vollmundige Werbeversprechen oder wohlklingende Bezeichnungen auf Lebensmittelverpackungen suggerieren Qualität, Naturbelassenheit oder Preisvorteile. Gesundheitsversprechen verlocken zum Kauf. Wer sich aber die Zutatenliste genauer ansieht, muss oft erkennen, dass es mit den Versprechen und Werbeaussagen nicht weit her ist. Oftmals ist der Ärger beim Verbraucher groß, weil er sich von der Aufmachung einer Verpackung, der Kennzeichnung oder der Werbung getäuscht fühlt“, heißt es bei lebensmittelklarheit.de

Rund 750.000 Euro an Steuernmitteln werden für das neue Infoportal ausgegeben – im Rahmen der Initiative “Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.”

Von der Lebensmittelindustrie gibt es Contra: “Wir lehnen nach wie vor den Teil des Internetportals ab, in dem konkrete Produkte mit Marke und Firma genannt werden, weil sich Verbraucher subjektiv irregeführt fühlen; es handelt sich nämlich um Lebensmittel, die entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gekennzeichnet und aufgemacht, die also völlig legal sind”, sagte Jürgen Abraham, Vorsitzender des Spitzenverbandes der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).  “Niemand darf durch eine öffentliche Zurschaustellung bestraft werden, wenn er sich an Recht und Gesetz hält; ob dies der Fall ist, entscheiden die Kontrollbehörden und letztlich die Gerichte.” Daher sei es, so der BVE-Vorsitzende, nicht akzeptabel, wenn eine andere, nicht legitimierte Instanz darüber befindet, ob ein Produkt quasi mit amtlichem Anstrich öffentlich abgewertet wird – mit allen negativen Folgen, bis hin zur Existenzbedrohung für das Unternehmen und seine Arbeitsplätze.

Ob mit einem öffentlichen Beschwerdeportal den Fakten genüge getan wird, muss sich noch erweisen. In der Werbewirtschaft erteilt der Werberat gemeinsam mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs offiziell Rügen bei überzogener Werbung; und diese Mahnungen werden auch veröffentlicht – welche Folgen sie haben, ist unklar.

Nun wird von Experten erwartet, dass sich der Unmut der Verbraucher insbesondere über die Kennzeichnungen von Lebensmitteln entlädt. Doch dieses komplexe und auch für fachverständige Juristen kaum durchschaubare Regelwerk (“Die Suppe lügt”) wird wohl nicht mit Volkes Meinung geändert werden. Inwieweit öffentlicher Druck die Lebensmittelproduzenten zu mehr “Klarheit” und in kritischen Fällen zur “Wahrheit” verleiten, bleibt abzuwarten.

Brauchen Lebensmittel bald Beipackzettel? Diese Diskussion erfasst auch die Gastronomie. Thilo Bode, Chef der Berliner Lebensmittel-Verbraucherorganisation Foodwatch, fordert eine Kennzeichnung aller Zutaten auf Speisekarten in der Gastronomie. „Die ungekennzeichnete Verwendung von Fertigprodukten in der Gastronomie halten wir für eine grobe Verbrauchertäuschung. Besonders weil die Kennzeichnungsregeln für die Gastronomie extrem lasch sind“, heißt es in einem aktuellen Rundschreiben von Foodwatch. So fordert man bei Foodwatch, die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der Gastronomie an die Vorgaben für verpackte Lebensmittel anzupassen und dass in Restaurants und Kantinen eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängt oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sind. Werden in der Gastronomie Convenience-Produkte verwendet, muss die komplette Zutatenliste in der Speisekarte wiedergegeben werden, heißt es in dem Mailing. Bei der Aktion “Klarheit auf Speisekarten” haben bislang 6.800 Menschen mitgemacht.

Die kürzlich im Europaparlament beschlossenen Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel haben kaum Auswirkungen auf Speisekarten in Gastbetrieben. Nicht vorverpackte Lebensmittel (sog. lose Ware), wie sie typischerweisein gastronomischen Betrieben zum Einsatz kommen, sind im Wesentlichen von den neuen Kennzeichnungspflichten ausgenommen. Eine Ausnahme bildet allerdings die Allergie-Kennzeichnung. Über Allergien oder Unverträglichkeit auslösende Zutaten muss der Verbraucher auch bei unverpackter Ware informiert werden. In welcher Art und Weise die Informationen bereitgestellt werden müssen, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Sonderregelungen trifft die neue Verordnung zu Lebensmitteln, die “durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf angeboten werden.” In der Gastronomie geht es hierbei insbesondere um das Internet-Angebot von Lieferdiensten (Stichwort Home-Delivery).

Über die neue Verordnung muss formal nun noch der Ministerrat entscheiden. Da die Linie aber zuvor mit den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt war, ist von seiner Zustimmung sicher auszugehen. Die Verordnung kann damit noch in diesem Jahr in Kraft treten. Für die Umsetzung in den Unternehmen gelten jedoch Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren.