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Landgericht Berlin schmettert Klage von A&O Hotels ab: Wichtige Feststellung: Hotel undBewertungsportal stehen nicht in Wettbewerbsverhältnis – Kein Anspruch auf Nicht-Erwähnung bei HolidayCheck.de

(Berlin, 11. April 2012) Vierter Sieg im vierten Prozess für HolidayCheck gegen A&O: Wiederholt hat ein Gericht den Willen eines Hotels der A&O Hotels und Hostels-Holding als unbegründet abgelehnt, nicht auf www.HolidayCheck.de gelistet zu werden. Das A&O Hostel Berlin Mitte kann dem Hotelbewertungsportal nicht verbieten, Bewertungen ehemaliger Gäste zu veröffentlichen.

Das Gericht folgt dabei nicht nur den Entscheidungen voriger Rechtsprechungen in Hamburg, Köln und Berlin. Vielmehr würdigt es den Prüfungsprozess von HolidayCheck, dem jede Bewertung unterzogen wird.

Darüber hinaus sieht das Gericht keine wettbewerbliche Beziehung zwischen Hotels und Bewertungsportal. Aus der Begründung des Landgerichts Berlin: „Die Beklagte hat kein wirtschaftliches Interesse, welches Hotel der Verbraucher aufsucht. Entscheidend ist nicht welches Hotel gebucht wird, sondern nur dass ein Hotel gebucht wird… Ihr ist es ebenso recht, dass ein schlecht bewertetes Hotel gebucht wird wie ein gut bewertetes Hotel… Aufgrund dieses Umstandes ist die Wiedergabe der Bewertungen für die Beklagte wirtschaftlich neutral.“

Das Gericht hat klar bestätigt, dass die Möglichkeit auf HolidayCheck.de Pauschalreisen und Hotels zu buchen, keinen Einfluss auf die Bewertungsfunktion ausübt.

Jörg Trouvain, CEO der HolidayCheck AG in Bottighofen/ Schweiz zu dem Urteil: „Ein weiteres Gericht hat die Unsinnigkeit des Klagebegehrens der A&O Hostels erkannt. Die Behebung von Qualitätsproblemen in Hotels sollte eine wichtigere Aufgabe sein, als die Bekämpfung der Meinungsfreiheit im Internet.“