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Konzepte gegen die Mindestlohn-Pleite: Legale Schlupflöcher gegen Entlassungen und Preiserhöhungen

Mindestlohn 2(Hamburg, 06. Januar 2015) Der Mindestlohn schlägt voll zu: Besonders privat geführte Gastbetriebe in den neuen Bundesländern müssen sich zum Teil stark steigenden Personalkosten und Preissteigerungen bei Lieferanten kämpfen. Erste Hotels und Restaurants haben bereits Mitarbeiter entlassen müssen und sind zu weiteren Einsparungen gewzungen. So werden z.B. Bars oder Restaurants später oder nur abends geöffnet. Manch ein Hotel verzichtet auf das A-la-carte-Geschäft und bietet statt Dinner nur noch Frühstück. Zudem sind Preissteigerungen für die Gäste zwischen fünf und zehn Prozent oftmals nötig.

Aus der Mindestlohn-Falle können so manche Tourismusbetriebe nur auf verschlungenen, legalen Pfaden herausfinden. “Arbeitgeber können versuchen, mit Ihren Arbeitnehmern eine Reduktion der Arbeitszeit zu vereinbaren. Das führt zu geringeren Personalkosten”, sagte der Arbeitsrechtler Uwe Schlegel im Interview bei HOTELIER TV. Dies sei ein legaler Weg, den Mindestloh kostenneutral zu halten.

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Ratgeber zum Mindestlohn:
http://www.dehoga-nordrhein.de/aktuell/tarife-mindestlohn

Weitere mögliche legale Strategien zur Umgehung des Mindestlohngesetzes könnten sein:

  • Unbezahlte Überstunden
  • Freie Mitarbeit und sog. Scheinselbständige
  • Werkvertrag abschließen/Arbeitnehmer ausleihen
  • Beschäftigung von Praktikanten
  • Herabsenkung der Arbeitszeit
  • Leistungsabhängige Vergütung / sog. Stücklohn

Weitere Informationen: http://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/strategien-zur-umgehung-des-mindestlohngesetzes