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Justbook: Einstweilige Verfügung gegen Bestpreis von hrs.de

UPDATE (Berlin/Düsseldorf, 22. Februar 2012) Nächster Schlag gegen Deutschlands führendes Hotelbuchungsportal: Die neue Berliner Last-Minute-Vermarktungsplattform justbook.com hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen die Bestpreis-Regelung von hrs.de erwirkt. Damit müsse die in der Hotellerie umstrittene Klausel ausgesetzt werden, sagte Justbook-Geschäftsführer Ogjnen Zeric. Die EV sei im Prinzip wie eine Vorentscheidung im laufenden Kartellamtsverfahren zu werten.

Die Bestpreis-Klausel von hrs.de sei “kartellamtswidrig und niedrig”, urteilte der erste Kartellsenat des OLG Düsseldorf bereits am 15. Februar. Somit muss die Bestpreis-Klausel bis auf Weiteres ausgesetzt werden. In einem Hauptverfahren werden darüber verhandelt und neu entschieden.

Tobias Ragge, Geschäftsführer von hrs.de, reagiert betont gelassen auf die EV: Man setze seit der Abmahnung durch das Bundeskartellamt ohnehin bereits die Bestpreis-Klausel aus. Soll heißen: Hält sich ein Hotelpartner nicht an die vertraglich vereinbarte Ratenparität, schreite man nun (vorläufig) nicht ein. Das gelte bis zu einer Klärung mit dem Bundeskartellamt. Oder eben vor dem OLG Düsseldorf in dem neuen Rechtsfall. Man habe zudem nur “in seltenen Fällen” auf auf die vereinbarten Konditionen hinweisen müssen, so eine Pressemitteilung von hrs.de. Nach gehe man davon aus, dass keine Beschränkung des Wettbewerbs vorliegen und dass man die Bedenken des Amtes ausräumen könne. Der “etablierte Dialog” mit dem Dialog mit dem Bundeskartellamt sowie Branchenverbänden soll fortgesetzt werden.

Das Bundeskartellamt hatte unlängst hrs.de just wegen der seit 2006 geltenden Bestpreis-Regelung abgemahnt. Nun laufen klärende Gespräche mit den Kartellwächtern. Im Hintergrund gibt es auch Verhandlungen mit Vertretern der Tophotellerie. Die nun erwirkte Einstweilige Verfügung kommt überraschend dazwischen. Justbook.com sah sich vor hrs.de bedrängt, nachdem das etablierte Kölner Buchungsportal (zu dem auch hotel.de/hotel.info und tiscover.com gehören) Hotelpartner des neuen Kurzfrist-Vermarkters unter Druck gesetzt hatten. Der Verkauf von letzten Hotelzimmer zum Kampfpreis via justbook.com entspreche nicht der Bestpreis-Regel, dass die Zimmerraten bei den Wettbewerbern von hrs.de dieselben sein müssten.

Die Bestpreis-Regel sei ohnehin ein „überholtes Konstrukt“, so Zeric. Dies sei in anderen Branchen längst nicht mehr üblich. Hrs.de werde durch den Beschluss untersagt, die mit justbook.com kooperierenden Hotels unter Druck zu setzen und daran zu hinderm günstigere Preise in ihrer App anzubieten, heißt es in einer Pressemitteilung von justbook.com. „Die Ausnutzung der Marktmacht durch die Bestpreis-Garatntie von hrs.de ist aus unserer Sicht eine eklatante Behinderung des Wettbewerbs“, so Zeric.