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Jagdfeld weist Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entschieden zurück – “Spiegel” berichtet von Durchsuchungen – Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug

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(Heiligendamm, 03. Februar 2013) „Die Vorwürfe der Rostocker Staatsanwaltschaft sind gänzlich unbegründet. Das wird das weitere Verfahren klar erweisen.“ Mit diesen Worten reagiert Anno August Jagdfeld auf die durch den aktuellen „Spiegel“ (04.02.2013) publik gemachte Durchsuchung von Geschäftsräumen in Bad Doberan. Der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft richtet sich auf Subventionsbetrug verschiedener Projektentwicklungsgesellschaften. Gegen die Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm (ECH) richten sich die Vorwürfe nicht.

Die betroffenen Unternehmen hatten vor vielen Jahren beabsichtigt, in Bad Doberan Gewerbebetriebe im Gesundheitswesen und Tourismus zu errichten. Dafür wurden 2005 Förderanträge gestellt, die gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium des Landes und dem zuständigen Landesförderinstitut (LFI) besprochen waren. Die Vorhaben wurden jedoch nicht verwirklicht. Vielmehr wurden nicht nur die Anträge zurückgezogen, sondern es sind auch keinerlei Subventionen geflossen. Mithin ist auch kein Schaden entstanden. Überdies entsprechen auch alle in den Anträgen gemachten Angaben den Tatsachen.

Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht klar hervor, dass selbst die Staatsanwaltschaft nicht davon ausgeht, dass das LFI in irgendeiner Weise getäuscht worden ist. Es liegt kein Subventionsbetrug vor, denn es geht insbesondere um die Rechtsfrage, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorlagen, was die Staatsanwaltschaft unzutreffenderweise in Zweifel zieht. Jedenfalls geht auch die Staatsanwaltschaft nicht davon aus, dass irgendjemand getäuscht worden ist – anders als regelmäßig in Fällen des Subventionsbetruges.