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hrs.de/hotel.de/tiscover.com: Neue AGB treten morgen in Kraft – Bestpreis-Klausel vorerst ausgesetzt

(Köln/Nürnberg/Innsbruck, 29. Februar 2012) Nun wird es ernst: Morgen, am 01. März 2012, treten die neuen AGB des marktführenden Hotel-Buchungsportals hrs.de sowie bei den Tochterfirmen hotel.de und tiscover.com in Kraft. Die Buchungskommissionen werden auf 15 Prozent erhöht. Die Bestpreis-Klausel bleibt bis auf Weiteres ausgesetzt, da diese vom Bundeskartellamt abgemahnt wurde und zudem eine Einstweilige Verfügung gilt.

Ich pfeif auf teure Buchungsportale

Bei hrs.de will man daher mit der geforderten Ratenparität nicht so streng nehmen. „Wir machen unsere Hotelpartner natürlich darauf aufmerksam, wenn die Ratenparität bei den verschiedenen Vertriebskanälen nicht gegeben ist, verzichten aber bereits seit Anfang Februar freiwillig auf Sanktionen bei Verstoß gegen die ‘Bestpreis-Klausel’, solange es keine endgültige Klärung durch das Bundeskartellamt gibt“, so eine Unternehmenssprecherin.

Den Hotelpartnern von hrs.de, hotel.de und tiscover.com steht mit den neuen AGB nicht nur eine Erhöhung der Buchungsprovision auf 15 Prozent, sondern auch eine weiter gehende Abgabe der Marktmacht ins Haus. So verpflichten sich die Hotels auf eine „Einstellung der standardmäßigen Rate (z.B. HRS-Rate) für mindestens zwölf Monate im Voraus“. Ein neu bei hrs.de aufgenommenes Hotel könne seine Raten und Verfügbarkeiten jederzeit aktualisieren, heißt es dazu aus der Firmenzentrale in Köln. Der Hotelier habe die Preishoheit, bleibe unabhängig und flexibel. Die Hotelpartner bestimmten alleine, wie viele Zimmer zu welchem Preis über hrs.de angeboten würden. Der Tagespreis bei hrs.de könne jederzeit der aktuellen Belegungssituation und dem Marktumfeld angepasst werden.

Meistbegünstigungs-Klausel bleibt bestehen
Zwar wird nun die Ratenparität, die laut den neuen AGB „auf andere Buchungs- und Reiseplattformen im Internet und die eigenen Vertriebskanäle“ erstreckt und damit auch für den Walk-In-Verkauf zählen würde, ausgesetzt. Doch die sog. Meistbegünstigungs-Klausel bleibt bestehen: Hrs.de dürfe „in Bezug auf die Verfügbarkeit nicht schlechter behandelt“ werden als als andere Vertriebskanäle, heißt es in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf anderen Vertriebskanälen noch verfügbare Zimmer müssten immer auch bei hrs.de verfügbar gemacht werden, heißt es.

Provisionserhöhung laut AGB von hrs.de (gültig ab 1. März 2012)
„HRS erhält als Vergütung für jede realisierte Buchung eine Kommission in Höhe von:
15% auf Einzelreservierungen
13% auf Gruppenreservierungen
10% auf Veranstaltungsreservierungen
3 % für Buchungen über ggf. zur Verfügung gestellte „widgets“
sowie etwaige gesondert vereinbarte Aufschläge (etwa für „Top Rankings“)“

Mehr zu den neuen AGB bei hrs.de, hotel.de und tiscover.com lesen Sie hier:
http://www.tophotel.de/index.php?4f1d9776811fa|1

Adhoc-Umfrage: HRS und hotel.de mit neuen AGB und höheren Provision
Bitte nehmen Sie teil! (Dauer: 1 Minute):
https://www.surveymonkey.com/s/CP6GNQK

Die Ergebnisse werden in der Onlineausgabe von Top hotel (www.tophotel.de) veröffentlicht.