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Hotels und Reiseportale im Preisabsprach-Verdacht – Britische Behörde: Praxis in gesamter Branche verbreitet

(London, 01. August 2012) Die britische Wettbewerbshüterin Office of Fair Trading (OFT) ermittelt gegen die Online-Reiseplattformen booking.com und Expedia sowie die Intercontinental Hotels Group (IHG). Dies berichtet die Nachrichtenagentur Pressetext. Laut ihrer Beschwerde gab es zwischen den Unternehmen Preisabsprachen für Hotelzimmer, die nur die Übernachtung (“Room only”) inkludieren. “Sehr wahrscheinlich wird die Untersuchung weite Kreise ziehen, da die Praxis in der gesamten Branche verbreitet scheint”, informiert das OFT in einer Presseaussendung.

Grundsätzlich können Hotels die Preise für ihre Zimmer selbst bestimmen, wenn sie sich mit den Angeboten direkt an die Endkunden wenden. Wie es nun scheint, haben sowohl booking.com – der derzeit weltgrößte Anbieter für Online-Hotelreservierung – als auch Expedia getrennt voneinander preisliche Vereinbarungen mit der IHG getroffen. Speziell bei Room-only habe der Hotelriese, zu dem etwa die Ketten Holiday Inn oder Crowne Plaza gehören, die Kosten der Angebote diktiert, so die Anschuldigung.

Verlierer dieser vermuteten Absprachen sind einerseits die Endkunden, andererseits besonders die kleineren Online-Reiseanbieter. Der Preiskampf wird durch die derzeitige Situation verhindert – ist es doch Reiseanbietern somit nicht möglich, durch Sonderangebote für Hotelzimmer einen Wettbewerbsvorsprung zu erzielen. “Wir wollen sicherstellen, dass die Endkunden Chance auf günstigere Preise bei jenen Discountanbietern haben, die bereit sind, ihre Kommission mit den Kunden zu teilen”, sagt OFT-Geschäftsführer Clive Maxwell.

Schmutziger Wettbewerb
Die Untersuchungen in diesem Fall starteten bereits im September 2010, als sich ein kleinerer Online-Reiseanbieter darüber beschwerte, dass ihn mehrere Hotelketten daran hinderten, Rabatte für Room-only-Hotelangebote zu geben. Das OFT betont, dass die bisherigen Ergebnisse vorläufig sind und dass es vor einer Stellungnahme, ob Wettbewerbsrecht verletzt wurde, die Reaktion der Beschuldigten abwarten werde.

Dabei sind Verstöße gegen den Wettbewerb bei der Hotelbuchung auch hierzulande kein unbekanntes Thema. Erst im Vorjahr untersagte das Berliner Landesgericht booking.com per einstweiliger Verfügung, Hotelbetriebe nach ihrer Beliebtheit zu platzieren, sofern die Hotels durch die Höhe ihrer Provision an das Portal das Ranking beeinflussen könnten. “Dies war eine grobe Täuschung des Publikums. Nutzer erwarten, dass die Darstellung auf unabhängigen Gästebewertungen beruht”, erklärt Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit von der Wettbewerbszentrale gegenüber Pressetext.