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Hotel muss zweckmäßig sein: Bett, Dusche, Frühstück – Neues Reiseurteil

(Frankfurt/Main, 14. April 2013) Urteil pro Low Budget Hotels: Bei einer Reiseunterbrechung müsse ein Hotel “zweckmäßig” sein, urteilte nun das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 30 C 1275/12 [71]). Ein Hotel müsse nur eine Gelegenheit zur Nächtigung, Körperpflege und Frühstück bieten – also: Bett, Dusche, Kaffee & Brötchen.

Easy Hotel Euston
Muss reichen für eine Nacht: Low Budget Hotel (Foto: Easy Hotel in Euston/UK)

Das neue Reiseurteil, das
die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift “ReiseRecht aktuell” bekannt machte, ist ein Plädoyer für Low Budget Hotels, zumindest für eine Nacht. In dem aktuellen Fall mussten Gäste, deren Rückflug von Dubai einen Tag später als geplant startete, ein selbst gewähltes Flughafenhotel selbst bezahlen. Die Airline hatte den Passagieren eine Hotelunterbringung in einer Entfernung von rund zwei Stunden zum Flughafen angeboten. Dies hatten die Kläger abgelehnt. Ihren Luxusurlaub in Dubai hatten sie in Fünf-Sterne-Hotels verbracht.

Das Gericht wies die Klage ab. Die EU-Fluggastrechteverordnung macht keine näheren Angaben über die Qualität und Entfernung der Unterbringung, heißt es. Die Betreuung müsse “angemessen” sein, entschied das Gericht.

Der von den Passagieren im Zielland gebuchte Unterkunftsstandard sei kein Vergleichskriterium. Dieser sei den Airlines nicht bekannt.