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Harte Niederlage für den „Feinschmecker“ – Urteil mit Signalwirkung: Gastronom siegt über Restauranttester

(Bad Neuenahr, 31. Mai 2011) Klarer (Teil-)Sieg für Gastronom Hans-Joachim Brogsitter: Gegen des Hamburger Jahreszeiten-Verlag obsiegt der Gastronom und Weinhändler in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln. Die Redaktion des „Feinschmecker“ darf nun nicht mehr die Abwertung des Romantik Hotel & Restaurants Brogsitter’s Sanct Peter im Weinort Walporzheim bei Bad Neuenahr-Ahrweiler verbreiten. Das Gericht gab als Begründung u.a. an, die verbreitete Restaurantkritik habe den besonderen Sorgfaltsanforderungen nicht entsprochen.

Hans-Joachim Brogsitter
Hans-Joachim Brogsitter

Es bedarf einer sorgfältigen Abwägung bei einer Restaurantkritik, wenn dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Rechnung getragen werde, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Grenzen zulässiger Kritik könnten dabei im Einzelfall allerdings weit gezogen sein. Bei einer Restaurantkritik stehe dem „geschützten Rechtsgut der unternehmerischen Geschäftsehre und des Gewerbebetriebs“ die ebenso geschützte Freiheit der Meinungsäußerung gegenüber. In dieser Situation vertraue der angesprochene und erreichte Empfängerkreis auf die Objektivität und Zustandekommens der Wertung.

Der Feinschmecker - Juni 2011„Vor dem Hintergrund dieser Erwartung ist derjenige, der sich auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung beruft, zu sorgfältiger Prüfung gehalten, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich nicht gerechtfertigter Kritik verlässt“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die danach einzuhaltenden Sorgfaltsanforderungen werden dahin definiert, daß der Restaurantstest vor Ort und weitere Prüfungen neutral, sachkundig und im Bemühen um Richtigkeit vorgenommen sein müssen. „Diesen Maßstäben hält die hier zu beurteilende Restaurantkritik nicht stand.“ (Az. 15 U 194/10, OLG Köln, 03. Mai 2011)

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