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Gastronomie: Aushangpflicht für Gesetze ernst nehmen

Aushangpflichtige Gesetze - Fachbuch von Haufe

(Berlin, 13. September 2014) Gastronom haben eine hohe Verantwortung, was sich beispielsweise in den Bereichen der Öffnungszeiten, des Jugendschutzes und der Raucherbestimmungen widerspiegelt. Diese Verantwortung geht so weit, dass Sie per Gesetz dazu verpflichtet sind, wichtige Paragrafen und Gesetze öffentlich auszulegen oder auszuhängen. Damit Sie sich stets korrekt verhalten, geben wir an dieser Stelle einige Hilfestellungen.

Aushangpflichtige Gesetze - Fachbuch von Haufe

Häufig wird von Gastronomen berichtet, die dadurch Probleme erhalten, dass Sie Minderjährigen alkoholische Getränke ausgeschenkt haben. Damit es gar nicht erst zu Missverständnissen zwischen Wirt und Jugendlichen kommen kann, sollten Sie unbedingt notwendige Gesetze aushängen und sich an diese natürlich auch halten. Der Aushang einiger Gesetze ist für Gastronomen außerdem verpflichtend, weshalb Sie in dieser Angelegenheit keine Kompromisse eingehen sollten. Überdies treten Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern als Arbeitgeber auf, weshalb einige weitere Vorschriften zu beachten sind. Sie sind in der Pflicht, sowohl Ihre Mitarbeiter, als auch Ihre Kundschaft zu schützen. Damit diese jedoch immer über ihre aktuellen Rechte informiert sind, müssen Sie als Gastronom und Dienstherr bestimmte Gesetze öffentlich machen.

Aushangpflichtige Gesetze - Übersicht von Hotelchecker Ulrich Jander - www.hotelchecker.tv

Lange Liste der Aushänge
Der Gesetzgeber hat eine lange Reihe von Gesetzen erlassen, die Sie in Ihrem Betrieb wahren und beachten müssen. Ein Teil davon muss in der jeweilig neuesten Auflage ausgehangen oder ausgelegt werden, wobei es keine Rolle spielt, ob Sie Ihren Betrieb erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig leiten. Eine Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die veröffentlicht oder bei der Veröffentlichung beachtet werden müssen, bietet die folgende Liste:

– Preisangabenverordnung
– Spieleverordnungen (Glücksspielautomaten)
– Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
– Jugendschutzgesetz
– Jugendarbeitsschutzgesetz
– Arbeitsstättenverordnung
– Ladenöffnungsgesetz
– Betriebsverordnungen
– Mutterschutzgesetz
– Arbeitszeitgesetz
– Unfallverhütungsvorschriften
– Anschrift der Berufsgenossenschaft

Je nach Aushang- und Auslegepflicht sollten Sie sich überlegen, wo Sie die Gesetze öffentlich machen. Für einen Aushang bietet sich eine kleine Ecke im Schaufenster oder ein Schaukasten an der Hauswand. Für auslegepflichtige Gesetze reicht es, wenn Sie diese in einem kleinen Buch sammeln und dies beispielsweise im Bereich der Theke zur Verfügung stellen. Außerdem sollten Sie Ihre Mitarbeiter einmalig persönlich auf deren Rechte hinweisen und freiwillig über Änderungen informiert halten.

Wichtige Gesetze im Detail
Damit Sie einen Eindruck von den Inhalten der Gesetze erhalten, stellen wir drei wichtige Gesetze und Verordnungen im Detail vor.

Preisangabenverordnung
Preise müssen in Auszügen bereits im Eingangsbereich sichtbar werden und die Speisekarten einigen Regelungen entsprechen:
– Inklusivpreise mit Mehrwertsteuer und Bedienungsservice
– Gesamtverzeichnis mit sämtlichen Speisen und Getränken muss vorliegen
– Getränke mit Mengenangabe
– Pfand separat ausweisen
– Auch Tagesgerichte mit Preis ausweisen
– Mindestens ein alkoholfreies Getränk muss günstiger sein, als das günstigste alkoholische Getränk

Jugendschutzgesetz
Gerade für den gastronomischen Bereich ein wichtiges Gesetz über Altersgrenzen für Aufenthalt und Alkoholkonsum.
– Aufenthalt unter 16 Jahren und ohne Begleitung im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen oder Getränken von 5 Uhr bis 23 Uhr erlaubt
– Aufenthalt unter 18 Jahren und ohne Begleitung von 5 Uhr bis 24 Uhr erlaubt
– Aufenthalt unter 18 Jahren mit Begleitung uneingeschränkt erlaubt
– Verkauf von Tabak und Spirituosen an Jugendliche verboten
– Verkauf von Bier, Wein und Sekt über 16 Jahren erlaubt, zwischen 14 und 15 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern

Gleichbehandlungsgesetz
Trifft für Sie insbesondere bei der Anstellung von neuen Mitarbeitern zu und dient der Antidiskriminierung. Es ist festgeschrieben, dass keine Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlechts, Religion, Behinderung, Alters, Weltanschauung oder der sexuellen Identität geschehen darf.

Aushang schützt vor Geldbußen
Da Gastronomen zum Aushang verpflichtet sind, sollten Sie sich gegen dieses Gesetz nicht wehren. Die Veröffentlichung ist meist leicht zu arrangieren, indem ein kleines Buch ausgelegt oder ein Schaukasten aufgehängt wird. Ein Verstoß gegen die Pflichten kann schnell mit Geldbußen bestraft werden, welche zwischen 250 und 15.000 Euro hoch sein können. Da im Gastgewerbe jeder Euro hart verdient ist, sollten Sie auf diese Weise nicht leichtfertig Ihr Geld verspielen!

Für weiterführende Informationen:
Übersicht aushangpflichtige Gesetze
Gesetzesbuch “Aushangpflichtige Gesetze” der Haufe Group
Informationsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie