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Gästebewertungen: Holidaycheck.com verschärft Verhaltensregeln für Hoteliers

(Bottighofen/Schweiz, 20. Dezember 2013) Manipulationen sind bei Hotelbewertungen weiter an der Tagesordnung: Holidaycheck.com verschärfte nun den “Code of Conduct”, den Verhaltsregeln für Hoteliers im Werben um Rezensionen durch ihre Gäste. Wer dagegen verstoße, werde mit dem “Achtung Manipulation”-Button gebrandmarkt. “Hotels, die nachweislich gegen den Code of Conduct verstoßen, werden von der Nominierung für ‘HolidayCheck Award’ und ‘HolidayCheck TopHotel’-Auszeichnungen ausgeschlossen”, so die Bestimmungen.

Achtung-ManipulationJegliche Einflussnahme auf Hotelbewertungen sind absolut verboten. Selbst im Streitfalle, wenn ein Hotelier “ungerechtfertigt” rechtliche Schritte androhe, um zu erreichen, dass eine abgegebene Hotelbewertung zurückgezogen oder inhaltlich verändert werde, kommt man auf die Schwarzliste bei holidaycheck.com. Wie der Zusatz “ungerechtfertigt” bewertet werden soll, bleibt dabei offen. Bewertungen dürfen nur Gäste, die vor Ort waren, im eigenen Namen veröffentlichen. Hotelbetreiber dürfen keine Reaktionen oder Gästeschreiben auf dem Bewertungsportal einpflegen. Bewertungen von Hotelmitarbeitern und Geschäftspartnern, z.B. Zulieferer, die auch im Hotel übernachteten, dürfen dem Reglement keine Bewertungen abgeben.

Holidaycheck.com fordert seine Hotelpartner auf, aktiv um Bewertungen – natürlich auf dem zurm Burda-Medienkonzern gehörenden Portal – abzugeben. “Bieten Sie Ihren Gästen die Möglichkeit ihre Hotelbewertung direkt im Hotel abzugeben. Bitten Sie Ihre Gäste im Newsletter, mit Flyern oder einem Hinweis auf der Rechnung um die Abgabe einer Hotelbewertung”, heißt es im Code of Conduct.

Erlaubt sei auch eine Software, die automatisch Gäste nach ihrem Aufenthalt per E-Mail um eine Rezension bittet. Doch Vorsicht: “Setzen Sie keine Systeme ein, welche die Veröffentlichung von Bewertungen abhängig von Zufriedenheit steuern”, so eine weitere Bestimmung.