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Fussball-EM 2016: TV-Übertragungen im Gastgewerbe weiterhin gebührenfrei – Werbung mit Logos und Markennamen nur mit Lizenz erklaubt

Maskottchen zur Fussball-EM 2016 (Grafik: Uefa)

Berlin – Runter vom Sofa, rein in die Gastronomie: Vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 findet die Fussball-Europameisterschaft in Frankreich statt. ARD und ZDF werden insgesamt 45 der 51 Spiele live in ihren Hauptprogrammen übertragen, neben dem Eröffnungsspiel und sämtlichen Spielen der K.o.-Phase bis hin zum Finale, auch alle Begegnungen der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Sechs Vorrundenspiele werden live und in voller Länge bei Sat 1 gezeigt. Dabei handelt es sich um so genannte Parallelspiele, also Begegnungen, die am Ende der Gruppenphase aus Wettbewerbsgründen zeitgleich angesetzt sind. Jeweils eine dieser Begegnungen wird von ARD oder ZDF für die Live-Übertragung im eigenen Programm ausgewählt, die jeweils andere Partie zeitgleich live im Programm von Sat 1 übertragen.

UEFA EURO 2016 Maskottchen.jpg

Die Betriebe, die mit den geschützten Logos oder Markennamen werben wollen, benötigen hierfür eine Lizenz der Uefa. darauf weist Stefan Büttner vom Dehoga-Bundesverband hin. Für die TV-Übertragungen im Gastgewerbe müssen grundsätzlich weder eine Gebühr bezahlt, noch eine Lizenz beantragt werden! Dieser Grundsatz gilt nach den Uefa-Lizenzbedingungen allerdings nur für sog. „kleine Veranstaltungen“.

“Damit die gastgewerblichen Unternehmer bei der Übertragung der EM-Spiele in ihren Restaurants, Hotels oder Biergärten nicht ins Abseits geraten, gilt es auch in diesem Jahr wieder, bestimmte Regeln zu beachten: Dies gilt für Gema-Konditionen und Uefa-Vorgaben genauso wie für das Thema Sperrzeiten”, so Büttner. Der Dehoga hat für seine Mitglieder dazu für seine Mitglieder ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen rund um die Übertragung der Fussball-EM zusammengestellt; diese sind beim jeweiligen Landesverband abrufbar.