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EuGH-Urteil zum reduzierten Mehrwertsteuersatz bei Speisen

Dehoga: Schluss mit den Widersprüchen – Einheitlicher reduzierter Satz für Lebensmittel längst überfällig

(Berlin, 11. März 2011) Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in  Luxemburg am Donnerstag entschieden hat, kann für Speisen an Imbissen und in Kinos der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent angewendet werden. Findet der Verzehr vor Ort dagegen in einem restaurantähnlichen Rahmen statt, wird dieser weiterhin als Dienstleistung betrachtet und ist mit 19 Prozent zu besteuern. Wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga-Bundesverband) in Berlin erklärt, bestätigt die Entscheidung den Niedrigsteuersatz für Take-away-Umsätze. Gleichwohl werfe das Urteil auch neue Fragen auf. “Für zahlreiche Fallkonstellationen werden die Abgrenzungsschwierigkeiten nicht kleiner”, sagt Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. Es stehe zu erwarten, dass das Bundesfinanzministerium Konkretisierungen vornehmen wird. Vor diesem Hintergrund bekräftigt Fischer die Forderung der Branche nach Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie.

“Einmal mehr wird deutlich, dass der einheitliche reduzierte Satz für Lebensmittel unabhängig von der Art der Zubereitung und vom Verzehrsort auch in Deutschland längst überfällig ist”, so der Dehoga-Präsident. In 15 EU-Staaten gelten bereits für gastronomische Umsätze wie für Lebensmittel reduzierte Mehrwertsteuersätze. “Das EuGH-Urteil vergrößert die Wettbewerbsnachteile der Gastwirte gegenüber den Bäckern, Metzgern und dem Lebensmitteleinzelhandel. Wer gesunde Ernährung und Esskultur fördern möchte, sollte konsequenterweise der Tütensuppe im Lebensmitteleinzelhandel und der frisch zubereiteten Suppe im Restaurant denselben Steuersatz gewähren.”

Fischer hofft, dass die geplante Mehrwertsteuerreform der Bundesregierung mit dem bestehenden “Steuerirrsinn” aufräumt: “Wir fordern endlich Chancengleichheit und fairen Wettbewerb für eine besonders arbeitsintensive Dienstleistungsbranche, in der auf den gleichen Umsatz sechs Mal so viel Beschäftigte kommen wie im Lebensmitteleinzelhandel.”