Skip to content

Erstmals Bußgelder für Hotels bei Dumpinglöhnen für Zimmermädchen

„Top hotel“: Nach Razzia in Münchner Luxushotels kommen nun Geldstrafen

Erstmals wurden nun Fünf-Sterne-Hotels Bußgelder für Dumpinglöhne im Roomkeeping verhängt. Das Hauptzollamt der bayerischen Landeshauptstadt hat „gegen mehrere Münchner Hotels Bußgeldverfahren eingeleitet und die ersten Bescheide erlassen.“ Dies berichtet die Fach-Illustrierte „Top hotel“ in ihrer Onlineausgabe (www.tophotel.de).

Roomkeeping im Tophotel: Erstmals Bußgelder für Dumpinglöhne verhängt
Roomkeeping im Tophotel: Erstmals Bußgelder für Dumpinglöhne verhängt

Hintergrund ist eine Razzia der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ in mehreren Tophotels in München Ende Oktober vergangenen Jahres. Damals gingen die Zollfahnder Hinweisen nach, dass die Reinigungsfirma Power Clean Gebäudereinigung GmbH ihre Mitarbeiter weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,15 Euro je Stunde bezahlt haben soll. Nach Angaben der Gewerkschaft IG Bau sollen Zimmermädchen, die regelmäßig in großen Fünf-Sterne-Hotels gearbeitet haben, einen Stundenlohn von knapp fünf Euro erhalten haben. Dabei gab es auch Hinweise, dass mehrere Hotelbetriebe ihre Reinigungsfirma so schlecht bezahlt haben soll, dass diese die Zimmermädchen nicht korrekt entlohnen konnten.

René Matschke vom Hauptzollamt München verwies darauf, dass die Bußgeldverfahren nicht öffentlich seien. Die Strafen für die Hotels können zwischen 10.000 und 30.000 Euro betragen. Die Bußgeldbescheide sind nicht sofort rechtskräftig.

„Top hotel“ ist die renommierte Fachzeitschrift für das Hotelmanagement in Deutschland. Das Magazin erscheint zehn Mal im Jahr im Freizeit-Verlag Landsberg, einem Unternehmen der Verlagsgruppe Handelsblatt (VHB). Die verbreitete Auflage beträgt rund 20.000 Exemplare. Im Verbund mit dem VHB-Tochterunternehmen Lebensmittel Praxis Verlag (LPV) erscheinen u.a. auch „Die KÜCHE“, „Catering inside“, „Convenience Shop“ und „Lebensmittel Praxis“.