Skip to content

Elektro oder nicht: Diese neuen Steuerregeln gelten beim Dienstfahrrad

Neustadt an der Weinstraße, 12. April 2019 – Ob Pedelec, Fahrrad oder E-Bike: Seit 1. Januar 2019 zahlen Arbeitnehmer je nach Fahrrad weniger oder auch gar keine Steuern mehr für ihr Dienstfahrrad. Welche steuerlichen Regeln seit diesem Jahr für welches Fahrrad gelten, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Steuerfrei: Das normale

Lesen Sie den ganzen Artikel bei Hospitality Leaders: https://www.hospitality.pro/2019/deutsch/elektro-oder-nicht-diese-neuen-steuerregeln-gelten-beim-dienstfahrrad/