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Einstweilige Verfügung gegen Uber Pop aufgehoben – Landgericht Frankfurt sieht keine Dringlichkeit aber weiterhin Verstoß gegen deutsches Recht

Taxi 3(Frankfurt/Main, 16. September 2014) Etappensieg für Uper Pop: Der private Fahrvermittlungsdienst hat eine erste Runde in der juristischen Schlacht mit der Taxiwirtschaft für sich entscheiden können. Das Landgericht Frankfurt/Main hob heute die Ende August erlassene Eintweilige Verfügung wieder auf.

Der Taxi Deutschland e.V., der die Einstweilige Verfügung beantragt hatte, habe sich zuviel Zeit gelassen, heißt es zur Begründung. Es bestand daher keine Dringlichkeit für eine Einstweilige Verfügung.

Inhaltlich bleibe das Landgericht bei seiner Auffassung, dass Uper Pop mit der Vermittlung privater Fahrer gegen deutsches Recht verstoße. Nun ist zu erwarten, dass Taxi Deutschland in Berufung geht und in ein paar Monate eine Entscheidung vom Oberlandesgericht
zu erwarten wäre.

„Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zur Anerkennung von Uber als innovative und legitime Bereicherung für die mobile Gesellschaft in Deutschland“, sagt Fabien Nestmann, Sprecher von Uber Deutschland. „Klar ist: Wir haben nicht die Absicht, traditionelle Taxidienstleistungen zu verdrängen. Wir glauben an die Wahlfreiheit und wir vertrauen auf die deutschen Verbraucher. Deshalb freuen wir uns, dass mit der Entscheidung zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung Uber weiterhin sein besseres, sichereres und günstigeres Angebot für alle anbieten kann. Zudem begrüßen wir ausdrücklich die Anregung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und anderen politischen Entscheidern, in einen offenen Dialog einzutreten. Wir stehen dafür bereit.“

“Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Für uns lief alles klar innerhalb der zulässigen Frist für Eilverfahren ab: Erstens mussten wir die Rechtsverletzungen von Uberpop durch Testfahrten belegen. Diese waren für uns ab Juli möglich. Zweitens hat sich Uber Germany für nicht zuständig erklärt, daher mussten wir erst aufwendig den richtigen Adressaten für unsere einstweilige Verfügung ermitteln – das ist Uber in Amsterdam. Es ist schade, dass das Landgericht der Auffassung ist, solche Verfahren ließen sich noch schneller einleiten”, kommentierte man dazu bei Taxi Deutschland.