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Einmietbetrüger: Vorsicht vor Veröffentlichungen im Internet – Persönlichkeitsrecht beachten

(Hamburg, 14. März 2013) Aus aktuellem Anlass: Auch mutmaßliche Einmietbetrüger und Zechpreller können ihre Persönlichkeitsrechts in Anspruch nehmen. In der offiziellen Xing-Gruppe „Hotelier“ (über 16.000 Mitglieder, www.hotelier-group.com) hat ein Hotelier aus Niedersachsen vor einem von der Polizei gesuchten Häftling gewarnt – mit vollem Namen.

Der Foren-Beitrag wurde umgehend von der Xing AG gelöscht. Unter Umständen erfüllt man mit solchen Warnhinweisen den Tatbestand einer üblen Nachrede und macht sich damit schadensersatzpflichtig. Daher werden brancheninterne Hinweise zu Einmietbetrügern in der Regel nur in geschlossenen Nutzergruppen und in der Regel ohne Namensnennung veröffentlicht.