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Einmietbetrug in Hotels: Über 4.000 Fälle im Jahr – Wie man sich schützen kann

Hotels leiden unter Einmietbetrügern

Hotels leiden unter EinmietbetrügernKarlsruhe – Die Zahl der Einmietbetrügereien in deutschen Hotels hat ein bislang unbekanntes Höchstmaß erreicht: Jährlich sind mehr als 4.000 Fälle zu verzeichnen, hat billiger.de nachrecherchiert.

“Eigentlich sind die bei der Polizei eingehenden Anzeigen nur die Spitze des Eisberges. Denn nicht alle Delikte werden bei den Behörden angezeigt – nach unseren Schätzungen bleiben bis zu einem Viertel der Straftaten ohne polizeiliche Bearbeitung”, sagte Thomas Neubert von billiger.de. Nach den Recherchen bleiben Gäste durchschnittlich drei Tage, das sind die durchschnittliche Übernachtungen in Deutschland laut Destatis – in einem Hotel, Gasthof bzw. Pension und bezahlen durchschnittlich rund 94 Euro pro Nacht. Sprich: Der Einmietbetrug in der Hotellerie verursacht einen geschätzten Schaden von rund einer drei Viertel Million Euro.

Immer wieder gibt es spektakuläre Fälle: Ende vergangenen Jahres konnten aufmerksame Mitarbeiter eines Hotels in Frankfurt/Main Serientäter festhalten, bis die Polizei eintraf. Die Familie soll mehrere Häuser um rund 21.000 Euro Logiskosten gebracht haben.

Nicht ganz so glücklich agierte ein anderer Hotelier, der bei vollem Restaurantbetrieb eine Anreise etwas lax vornahm. Der Mann checkte ohne Ausfüllen eines Meldescheins ein und verschwand am nächsten Morgen ohne zu bezahlen und stahl zudem einen Flachbildschirm samt Receiver.

Über öffentliche Aufrufe und in internen Branchennetzwerkes z.B. der Dehoga-Landesverbände wird immer öfter vor Einmietbetrügern gewarnt, die offenbar durch Deutschland ziehen.

Hierzu rät die Polizei:

  • Verlangen Sie einen Ausweis, auch unter dem Hinweis auf die Sicherheit des Gastes (z. B. Identifikationsmöglichkeit bei Unfall).
  • Gleichen Sie die Angaben des Gastes auf dem Meldeschein ab (unleserliche Handschrift, unvollständige Angaben etc.). Sollte der Gast in besonderen Fällen Diskretion wünschen, kann dies zugesichert werden.
  • Legt der Gast keinen Ausweis vor, empfiehlt die Polizei nach eigenen Ermessen
    – Vorauskasse vereinbaren
    – Fahrzeug, Fahrzeugtyp, Kennzeichen und Farbe notieren.
  • Bei längeren Aufenthalten (z. B. nach einer Woche) sollten Sie eine Teilzahlung oder Zwischenrechnung verlangen.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn ein Gast ohne Voranmeldung, evtl. ohne Fahrzeug, mit keinem oder wenig Gepäck, ein Zimmer bei Ihnen buchen möchte.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn der Gast vorgibt, Geld vom EC-Automaten holen zu wollen.
  • Sie haben ein Pfandrecht. Verlangen Sie Gepäck, Wertgegenstände als Pfand oder gehen Sie mit zum Geldautomaten.
  • Bei Verdachtsmomenten verständigen Sie die Polizei.
  • Erstatten Sie im Betrugsfall auf jeden Fall eine Strafanzeige (auch schon im Hinblick auf die Warnung anderer Beherbergungsbetriebe).
  • Machen Sie Ihre zivilrechtlichen Forderungen geltend.