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Deutscher Bundestag: Öffentliches Fachgespräch zum Reisekostenrecht

(Berlin, 18. Oktober 2012) Zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts führt der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am Montag, den 22. Oktober, ein öffentliches Fachgespräch durch. Zu dem von 12.00 bis 13.30 Uhr dauernden Gespräch im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses werden zwölf Steuerexperten verschiedener Institutionen erwartet – von der amerikanischen Handelskammer bis zum Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Ziel des Entwurfs ist die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts in den Bereichen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht der Gesetzentwurf vor, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro anzuheben.

Außerdem geht es in dem Fachgespräch um einen Antrag der Fraktion Die Linke (17/5525), der das Ziel hat, die steuerliche Verlustverrechnung einzuschränken, um die Steuereinnahmen sicherzustellen.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail ([email protected]) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.