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Dehoga-Bundesverband/IHA: Hotellerie sagt Bettensteuer den Kampf an – Pläne in Köln "nicht rechtens" – Alle juristischen Mittel sollen eingesetzt werden

(Berlin, 3. September 2010) Der Dehoga-Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) werden sich gegen die in Köln und weiteren Kommunen diskutierten Bettensteuern mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. „Die Bettensteuer ist unverhältnismäßig, ungerecht, bürokratisch und verfassungswidrig“, erklärt Dehoga-Präsident Ernst Fischer am Freitag in Berlin vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte, wonach die nordrhein-westfälische Landesregierung die Bettensteuer in Köln zu genehmigen gedenkt.

„Durch die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen zum 1. Januar 2010 entstehen nach Auskunft der Bundesregierung allen Städten und Gemeinden in Deutschland Steuerausfälle in Höhe von 19 Millionen. Allein die Stadt Köln verspricht sich von ihrer Bettensteuer Mehreinnahmen von 20 Millionen Euro“, berichtet Fischer. „Die Einführung von Bettensteuern schadet dem lokalen Tourismus, der Attraktivität der Kommune als Wirtschaftsstandort und dem lokalen Handwerk und Einzelhandel. Sie konterkariert die Ziele des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes.“ Es könne doch wohl nicht sein, dass Bund und Länder die Hoteliers entlasten und die Kommunen im gleichen Atemzug die Hotels mit neuen Abgaben belasten.

Die Erhebung einer solchen Steuer wäre zudem mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden – nicht nur für die Hotels, sondern ebenso für die Geschäftsreisenden und Stadtverwaltungen. „Die Belastung von Geschäftsreisenden mit der Bettensteuer ist zweifellos unzulässig“, sagt der Vorsitzende des Hotelverbandes Fritz G. Dreesen. Daher sehe die Kölner Satzung auch einen Erstattungsanspruch für Businessgäste vor. Dreesen macht deutlich: „Der Anteil der Geschäftsreisenden in Städten wie Köln beträgt 60 bis 80 Prozent. Das heißt, die große Mehrheit der Gäste muss die Bettensteuer erst bezahlen, um sie dann über einen schriftlichen Erstattungsantrag zurückzufordern. Bürokratie pur.“

Der Dehoga-Bundesverband und der Hotelverband werden alle politischen und rechtlichen Mittel gegen die als „Wegelagerei“ empfundene neue Abgabe ausschöpfen. In ihrer Rechtsauffassung werden die Verbände von einem Gutachten der renommierten Anwaltskanzlei GleissLutz bestätigt. Nach umfassender Prüfung kommen die Verfassungsrechtler zu dem Ergebnis, dass die geplante Kulturförderabgabe vor den Gerichten keinen Bestand haben werde.

„Statt reflexartig eine Neidsteuer einzuführen, wären die Kommunen besser beraten, das Leistungspotenzial ihrer Hotellerie zu stärken, die vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft und dort ihre Steuern zahlt“, betonen die Verbände.