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Dehoga-Bundesverband – Neue Kriterien: 5. Stern für Gasthöfe

(Berlin, 05. April 2011) Die Kriterien der Deutschen Klassifizierung für Gasthöfe, Gasthäuser und Pensionen (“G-Klassifizierung“) wurden nach ihrer Markteinführung 2005 erstmalig überprüft und überarbeitet. Die an die aktuellen Markterfordernisse und Gästeerwartungen angepassten Kriterien treten zum 1. Juli 2011 in Kraft und gelten ab diesem Zeitpunkt für alle Erst- und Folgeklassifizierungen.

Den Erkenntnissen folgend wurden im fortgeschriebenen Kriterienkatalog Schwerpunkte in den Bereichen Qualitätsmanagement, Wellness und Schlafkomfort gesetzt. Die G-Klassifizierung stellt sich auch auf die Anforderung der Gäste an eine höhere Präsenz der Betriebe im Internet ein und fördert diese durch Kriterien zur Aussagekraft der Homepages und zur Einbindung von Bewertungsportalen.

Bisher konnte ein Betrieb bei der G-Klassifizierung maximal vier Sterne erreichen. Analog zur “großen Schwester”, der Deutschen Hotelklassifizierung, und den DTV-Klassifizierungen für Privatquartiere (“P”) und Ferienwohnungen (“F”) wurde nun auch bei der G-Klassifizierung der fünfte Stern eingeführt, um die Wertigkeit und Vergleichbarkeit der Systeme auch zukünftig zu gewährleisten.

Wie bei der Deutschen Hotelklassifizierung werden auch die Kriterien der G-Klassifizierung regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Dieses Mal übernahm die Aufgabe eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. “Die G-Klassifizierung ist für viele Klein- und Kleinstbetriebe der Schlüssel schlechthin für ein professionelles Marketing und erleichtert ihnen die Bewerbung ihres Angebotes – gerade auch im Internet. Die regelmäßige Anpassung an die Gästewünsche ist unabdingbar für den Erfolg der Klassifizierung“, so Helmut Otto, Vorsitzender des zuständigen Klassifizierungsausschusses im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband.