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Das schlechte Image von Gastronomie und Hotellerie – Lagebericht zu Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe

Mietköche müssen darauf Acht geben, nicht scheinselbstständig zu werden

Köche sollen alle Zutaten ihrer Speisen offen legen – auch bei Convenienceprodukten, fordert Foodwatch (Foto: Sapiens/fotolia.com)(Berlin, 02. Januar 2015) Ein düsteres Bild vom Gastgewerbe: In einem Lagebericht zu den Arbeitsbedingungen in Gastronomie und Hotellerie prangert die Bundesregierung die Hauptursachen für den Fachkräfte- und Nachwuchsmangel an – geringes Lohnniveau, der hohe Anteil an geringfügiger und befristeter Beschäftigung, Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche oder weniger, mangelnder Einhaltung und Überprüfung des (Jugend-)Arbeitsschutzes und verbesserungswürdige Ausbildungsqualität. “Besonders auffällig und besorgniserregend sind seit Jahren die Vertragslösungsquoten in den Ausbildungsberufen des Hotel- und Gaststättengewerbes”, heißt es in dem Report.

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Über Auswirkungen und möglichen Missbrauch beim Mindestlohn wolle man nicht spekulieren, so das Regierungspapier. Allerdings soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls verstärkt die “die von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung besonders betroffenen Branchen”, eben die Hotellerie und Gastronomie, prüfen.

Die Steigerung der Attraktivität des Hotel- und Gaststättengewerbes für Arbeitnehmer sei “zuvorderst Aufgabe der Unternehmen selbst”, heißt es weiter. Die Bundesregierung unterstütze die Branche dabei unter anderem mit dem Projekt „Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse Tourismus“. Im Rahmen des Projektes sollen konkrete Bedarfe ermittelt und Handlungsansätze aufgezeigt werden und gleichzeitig ein Beitrag zur Steigerung der Motivation und Qualifizierung der Beschäftigten sowie der Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Unternehmen geleistet werden.

In Sachen Ausbildung gibt es große Unterschiede zwischen Hotellerie und Gastronomie: So sind 28,3 Prozent aller Betriebe im Beherbergungsbereich, aber nur 9,6 Prozent aller Betriebe in der Gastronomie Ausbildungsbetriebe. “Aus Sicht der Bundesregierung sind die Zahlen angesichts des bestehenden Fachkräftebedarfs im Gastgewerbe unbefriedigend”, heißt es dazu. Allerdings: Eine Reihe von gastgewerblichen Berufen sei unter den Top-25-Berufen bei der Besetzung der Ausbildungsstellen vertreten, insofern könne man nicht von einer Problembrache per se sprechen.

Die Bundesregierung erwartet durch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn keine deutlichen Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft junger Menschen in den Berufen des Hotel- und Gaststättengewerbes. Das Mindestlohn-Gesetz wird aber erst im Jahr 2020 evaluiert.

Der Fachbericht kann hier als PDF abgerufen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801551.pdf