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Das müssen Sie über die neue Bankenrichtlinie PSD2 wissen!

Berlin, 25. Juni 2019 – Listen mit TAN-Nummern auf Papier gehören bald endgültig der Vergangenheit an; bei der Zahlung mit Kreditkarte müssen Kunden künftig zwei Nachweise erbringen, dass sie der rechtmäßige Besitzer der Karte sind. Und Drittanbieter können künftig leichter über Schnittstellen auf Bankdaten zugreifen – sofern der Kunde zugestimmt

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