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Countdown für digitale Kassenführung: Bis 31. Dezember 2016 läuft die Frist zur Umstellung beim Kassensystem

Orderbird-Kassensysteme

Orderbird-KassensystemeBerlin – Neue Vorgaben aus der Finanzverwaltung: Bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres müssen die Kassensysteme in Hotellerie und Gastronomie auf digitale Funktionen umgestellt bzw. erweitert werden. Danach können Betriebsprüfer die Buchführung aus formalen Gründen verwerfen und die Einnahmen und Steuerlast schätzen. Darauf macht der Steuerberaterverbund ETL Adhoga in seiner neuen Ratgeber-Ausgabe “Steuern Spezial 2016” aufmerksam.

Die Kassensysteme im Gastgewerbe müssen künftig dies vorweisen:
digitale Dokumentation:

  • Bedienungsanleitung (Tipp: aus dem Internet herunterladen, ausdrucken und abheften), Protokolle von allen Programmänderungen (Tipp: ausdrucken und abheften)
  • Archiv aller elektronisch erfassten Daten der vergangenen zehn Jahre

Wichtig ist auch, alle sog. Z-Bons (Tagesendsummenbons) und Kassenberichte mit Datierungen zu archivieren. Ansonsten kann die Buchführung wegen “gravierender formeller Mängel” verworfen werden.

ETL Adhoga bietet auch in diesem Jahr Seminare zur “Sicheren Kassenführung 2016” an: www.sicherekasse2016.de