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BGH-Urteil: Pachtvertrag nicht sittenwidrig – Nur 100.000 Euro Pacht für Hotel mit 3 Millionen Euro Umsatz

Best Western Hanse Hotel Warnemünde

Rostock/Karlsruhe – Höchstrichterlich lautet das Urteil: nicht sittenwidrig. Der Jahrelange Rechtsstreit um das Best Western Hanse Hotel in Rostock-Warnemünde ging nun mit einer letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshof zu Ende. Der seit 1991 bestehende Pachtvertrag für 100.000 Euro im Jahr bleibe bestehen, berichtete der NDR.

Best Western Hanse Hotel Warnemünde
Best Western Hanse Hotel Warnemünde

Die Betreibergesellschaft, ein Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen, erwirtschafte mit dem Haus einen Jahresumsatz von rund drei Millionen Euro. In der Rostocker Politik bezeichnete man die schmale Pacht als “sittenwirdrig” und zog vor Gericht.

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