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Bettensteuern: Hamburger Hotelier zieht vor Bundesverfassungsgericht – Verfassungsbeschwerde gegen Citytax in Hamburg als Antwort auf Rückschlag vor Bundesfinanzhof – Grundsatzurteil als Ziel

Es regt sich Widerstand in der Hotellerie: Klagen gegen die Bettensteuern gibt es nun Osnabrück, Erfurt und Jena

Es regt sich Widerstand in der Hotellerie: Klagen gegen die Bettensteuern gibt es nun Osnabrück, Erfurt und Jena(Hamburg, 17. Juli 2015) Enttäuschung und Unverständnis unter Hoteliers: Die kürzlich vom Bundesfinanzhof abgewiesenen Revisionsverfahren gegen die Bettensteuern in Hamburg und Bremen haben ein Nachspiel. Nun will ein Hamburger Hotelier vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. “Wir werden nun Verfassungsbeschwerde einlegen”, sagte Rechtsanwalt Gero Tuttlewski zum “Hamburger Abendblatt”, der für die Betreiber des Hotels Bergedorfer Höhe tätig ist. Die Bettensteuer sei u.a. deshalb verfassungswidrig, da sie gleichwertig zur Umsatzsteuer sei, so der Jurist. Ziel ist es, mit Hilfe der Branchen-Spitzenverbände Dehoga und IHA, ein Grundsatzurteil zu erstreiten.

Obwohl die Richter am Bundesfinanzhof die Steuerpraxis in Hamburg und Bremen in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in München kritisiert hatten, kam gestern die vorab mitgeteilte Entscheidung überraschend. Eine Urteilsbegründung sei erst im September zu erwarten, heißt es. Der Richterspruch muss noch abgewartet werden, um die weitere Strategie für die Verfassungsbeschwerde abzustimmen. Dehoga und IHA beklagen seit Langem die Bürokratie und den hohen finanziellen Aufwand durch die Bettelsteuern für die Hotellerie.

Ob dem Hamburger Privathotelier es gelingen wird, für die Hotellerie einen bedeutenden Befreiungsschlag zu erreichen, bleibt abzuwarten. Fachjuristen sehen gute Chancen.