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Bettensteuer: Matratzen-Maut in München endgültig gescheitert – Neue Zwangsabgaben in Göttingen und Suhl

(München, 04. Juli 2011) Der Spuk ist nach einem Jahr vorüber – zumindest in München: Die im Juni vom Stadtrat beschlossene und im Oktober von der Bezirksregierung gekippte Bettensteuer wurde nun vom Bayerischen Verwaltungsgericht endgültig ad acta gelegt. Der politische Vorstoß sei nicht genehmigungsfähig, heißt es in dem Urteil. Die Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, künftig je Hotelübernachtung 2,50 Euro abkassieren zu wollen. Dem Urteil wird Signalwirkung für ganzt Bayern zugeschrieben.

„Die Erhebung einer Bettensteuer hätte die vom Bund beschlossene Mehrwertsteuerreduzierung auf Beherbergungsdienstleistungen konterkariert und wäre somit verfassungswidrig gewesen“, erläutert Dehoga-Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl. „Eine zusätzliche Steuer hätte zudem Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zerstört“, sagte Stefan Wild, Vorsitzender des Fachbereiches Hotellerie.

2,50 Euro pro Person für jede Übernachtung hätte bei einem Preis von 50 Euro fürs Doppelzimmer eine Verteuerung um zehn Prozent bedeutet. Als Kompensation für entgangene Gelder aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hatte sich Rot-Grün in München allein durch die Bettensteuer Mehreinnahmen pro Jahr in Höhe von 25 Millionen Euro erhofft. In ganz Deutschland betragen jedoch die Mindereinnahmen aller Kommunen durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen nicht mehr als 19 Millionen Euro. Das macht durchschnittlich 1.650 Euro pro Kommune aus, die durch Investitionen der Hotellerie in die heimische Wirtschaft und weniger Arbeitslose mehr als aufgewogen werden.

„Unserer besonderer Dank gilt der Regierung von Oberbayern, die als zuständige Genehmigungsbehörde sich nicht von populistischen Aussagen irreführen hat lassen, sondern nach einer rein sachlichen Prüfung der Rechtslage zu dem Ergebnis kam, den Vorstoß der Landeshauptstadt München nicht zustimmen zu können“, fügt Brandl hinzu.

Da in Bayern der Freistaat nur bei der erstmaligen Einführung einer kommunalen Abgabe Erlaubnis erteilen muss, besitzt das Urteil bayernweite Relevanz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Verwaltungsgericht München jedoch die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu.

Neue Bettensteuern in Göttingen und Suhl
Am 01. Juli trat die Matratzen-Maut (1-3 Euro je Übernachtung) in Göttingen in Kraft. Auch hier ist ein Musterverfahren Mit Unterstützung des Dehoga Niedersachsen geplant. In Suhl/Thüringen soll einem bericht von Radio MDR 1 zufolge ab Herbst eine Bettensteuer (1,50-2 Euro je Nacht) erhoben werden. Das wäre nach Erfurt, Jena, Gera und Weimar die fünfte Stadt in Thüringen mit dieser Zwangsabgabe.

Mehrere Verfahren in Gange
Gegen die Bettensteuern in den deutschen Städten und Gemeinden sind mehrere Verfahren in Gange bzw. in Vorbereitung. Einen erstes Rückschlag gab es in Rheinland-Pfalz: Hier hatte das Oberverwealtungsgericht Koblenz die Abgaben in Bingen und Trier genehmigt. In Osnabrück und Köln sind weitere juristische Verfahren in Gange.