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Betriebsschließungsversucherung greift nicht? Versicherung zahlt trotzdem!

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Wiesbaden, 08. April 2020 – Not erkannt, richtig gehandelt: So gewinnt man neue Kunden! Die R+V Versicherung zahlt, obwohl die sog. Betriebsschließungsversicherung nicht greife. Dies gab das Unternehmen heute bekannt.

Die Betriebsschließungsversicherung der R+V deckt Schäden durch das Coronavirus nicht ab. “Trotzdem stehen wir unseren Kunden in dieser existenzbedrohenden Situation bei. Betroffene Unternehmen, die diese Versicherung bei uns abgeschlossen haben, erhalten von uns jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe”, sagte Vorstandschef Norbert Rollinger.

Obwohl kein Versicherungsschutz besteht, bekommen Firmenkunden, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der R+V haben, bis zu 15 Prozent der vereinbarten Entschädigung. Diese Regelung gilt für die Dauer der versicherten Schließungszeit – maximal für 30 Tage. Diese Summe lehnt sich an die Lösung an, die verschiedene Versicherer für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern gefunden haben. Die Regelung der R+V gilt bundesweit und für alle Unternehmen mit einer Betriebsschließungsversicherung, die durch Corona in Not geraten sind.

https://vimeo.com/404518101

Was leistet die Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsschließungsversicherung deckt Schäden ab, die entstehen, wenn der Gefahrenherd im Betrieb selbst liegt. Das wird am Beispiel der Salmonellen deutlich: Wenn die Behörde einen Betrieb schließt, bis der Keim-Herd gefunden und erfolgreich bekämpft wurde, tritt die Betriebsschließungsversicherung für die entstehenden Kosten ein. Wenn die Bundesländer alle Hotel- und Gaststätten sowie zahlreiche Läden präventiv schließen, um die Ausbreitung des Coroanvirus zu verlangsamen, greift die Betriebsschließungsversicherung nicht. Die R+V hat in ihren Bedingungen zur Betriebsschließungsversicherung explizit alle versicherten meldepflichtigen Krankheiten und Erreger abschließend aufgeführt. Coronaviren sind hier nicht genannt.

Bayerische Empfehlung
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat nun zusammen mit den Branchenverbänden und Versicherungsunternehmen eine Lösung ausgearbeitet. Die gemeinsame Empfehlung sieht vor, dass die Versicherer zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze übernehmen und an die Gaststätten und Hotels auszahlen. Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe reduziert sich durch zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum Beispiel für Materialkosten) der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens im Durchschnitt um rund 70 Prozent. Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (ca. 30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.

“Jeder Unternehmer ist gut beraten, sehr sorgfältig abzuwägen, ob das Angebot mit Blick auf seinen Vertrag und die darin vereinbarten Leistungen für ihn in Frage kommt”, heißt es dazu vom Dehoga-Bundesverband. Sehr wichtig sei die Prüfung des Angebotes (10 bis 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung) im Verhältnis zur Entschädigung gemäß Vertrag.

Hoteliers und Gastronomen mit Betriebsschließungsversicherungen werden vom Dehoga weiter aufgerufen, die Schließung der Betriebe den Versicherungen anzuzeigen. Ferner sollten alle Betriebe, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, eine Schadensanzeige an ihre Versicherung richten, damit etwaige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag aufgrund unterlassener oder verspäteter Schadensanzeige nicht verwirkt werden.

Nach heutigem Kenntnisstand ist die Rechtslage mit Blick auf die Vielzahl unterschiedlicher Versicherungen und Fallkonstellationen komplex und unübersichtlich. Fakt ist, viele Unternehmer haben Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen, um für diesen Ernstfall gerüstet zu sein. „Ihre nachvollziehbare Erwartungshaltung darf nicht enttäuscht werden. Ich appelliere an die Versicherer, entsprechend der vereinbarten Verträge schnell und unbürokratisch zu regulieren. Es geht um die Existenz tausender Betriebe. Aber es geht auch um das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft“, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga-Bundesverbandes.