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Auch schöne Aprilscherze: Hotel in Polizeigewahrsam – Zellen für private Übernachtungen buchen – IHA begrüßt Zimmervermietung in Berliner Rathaus

(Dortmund/Berlin, 01. April 2015) Achten Sie auf das Datum: Just heute sind einige merkwürige Meldungen im Umlauf. Die Polizei in Dortmung meint, die Zellen seien nicht ausgelastet und bietet diese aufgrund einer neuer Vereinbarung mit dem regionalen Dehoga zur nächteweisen Vermietung an – auch an nüchterne Gäste. In Berlin freut sich der Hotelverband Deutschland (IHA), dass nun Zimmer im Rathaus Schöneburg zu mieten seien. Kein Problem sagt man sich: Es sei ja kein privater Vermieter.

Privatpersonen, die schon immer mal wissen wollten, wie es sich in einer Polizeizelle übernachten lässt, haben bald Gelegenheit dazu dies zu testen: Aufgrund einer neuen Vereinbarung zwischen dem Polizeipräsidium Dortmund und dem Hotel- und Gaststättenverband stehen in Kürze Zellen des Zentralen Polizeigewahrsams Privat- und Geschäftsleute zur Verfügung. Hintergrund für das Angebot ist die steigende Anzahl an Übernachtungsanfragen der Vergangenheit. Alle Zellen verfügen über ein WC und werden als Einzel- bzw. Mehrbettzimmer angeboten. Im Preis inbegriffen ist Vollverpflegung und die Endreinigung der Zellen. Ab wann genau die ersten Zellen gebucht werden können und ob eine Buchung auch online unter den gängigen Reiseportalen oder nur direkt beim Polizeipräsidium Dortmund möglich ist, wird derzeit geprüft. Auch der Zimmerzellenpreis steht noch nicht endgültig fest, er dürfte sich aber im niedrigen zweistelligen Bereich bewegen.

Sharing Schöneberg: Zimmer im Rathaus Schöneberg werden übers Internet an Touristen vermietet
Der Hauptausschuss der Berliner Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg wird auf seiner heutigen 47. Sitzung die Genehmigung erteilen, nicht benötigte Zimmer des Bürgeramtes im Rathaus Schöneberg über Vermietungsportale im Internet anzubieten. Mit dieser Initiative möchte der Bezirk die stadteigene Immobilie einer lukrativen Zweitverwendung außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten zuführen und den öffentlichen Raum mit Touristen aus aller Welt teilen. Besonders starke Nachfrage erwartet sich die BVV dabei von ihrem JFK-Pauschalarrangement „Ich bin ein Berliner“, bei dem die private Nutzung des weltberühmten Balkons inklusive ist.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt diese kreative Herangehensweise des Bezirks im Umgang mit der so genannten Sharing Economy, da die so generierten Mieteinnahmen der Einstellung von Kontrolleuren zur Überwachung der seit Mai 2014 geltenden Berliner Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) dienen sollen. Schließlich hatte der Bezirk Tempelhof-Schöneberg noch im September 2014 negative Schlagzeilen als erster Berliner Stadtteil geschrieben, der den Kampf gegen illegale Ferienwohnung mangels Personal gleich schon wieder aufgeben wollte.

„Wir freuen uns, dass durch die temporäre Vermietung des Rathauses Schöneberg an Touristen ein Finanzierungsmodell gefunden wurde, um wenigstens in einem Berliner Bezirk das eklatante Vollzugsdefizit bei der Kontrolle der ZwVbVO zu beheben“, so Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Überdies wird durch die optimierte Nutzung des Rathauses Schöneberg ja auch ausdrücklich kein privater Wohnraum zweckentfremdet.“

Ernster Hintergrund: Seit dem 1. Mai 2014 bedarf gemäß Berliner ZwVbVO die Umwidmung von Wohnraum zu Touristenunterkünften einer Genehmigung durch das jeweilige Bezirksamt. Für Ferienwohnungen, die bereits vor diesem Stichtag auf dem Markt waren, gilt noch ein genehmigungsfreier Übergangszeitraum bis zum 30. April 2016. Dies setzte allerdings eine Anzeige des Eigentümers an das zuständige Bezirksamt über die Nutzung als Ferienwohnung bis zum 1. August 2014 voraus. Bei Nichtbeachtung des Zweckentfremdungsverbots drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.