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Auch Dehoga Thüringen geht gegen Missbrauch bei Hotelsternen vor – Hotelklassifizierung wird auch vor Gericht verteidigt

(Erfurt, 29. Juli 2013) Die andauernde Berichterstattung über Missbrauch bei Hotelsternen fügt der offiziellen Klassifizierung einen noch nicht zu beziffernden Imageschaden zu. Nach Berichten im NDR wird nun auch der MDR über unrechtmäßige Hotelsterne berichten (“Umschau Extra”, 20. August, 20:15 Uhr). Nun geht auch der Dehoga-Landesverband Thüringen gegen Hotels vor, die die Hotelsterne einfach so benutzen.

Klassifiziert mit den offiziellen Hotelsternen der Deutschen Hotelklassifizierung

In einem aktuellen Fall warb ein Hotel in Thüringen, welches auch zusätzlich über eine Ferienwohnung verfügte, mit den Sternen der deutschen Hotelklassifizierung und wurde entsprechend durch die Hoga Gastgewerbe Service GmbH, einer Tochterfirma des Dehoga Thüringen, abgemahnt. Im Verfahren vor dem Landgericht Erfurt wurde schließlich eine Unterlassungserklärung abgegeben, dass zukünftig keine Werbung mit den Sternen der Dehoga-Klassifizierung erfolgt. Bei jedem Fall der Zuwiderhandlung droht eine entsprechende Vertragsstrafe.

“Hotels, die nicht nach der Deutschen Hotelklassifizierung mit Sternen ausgezeichnet wurden, können sich nicht selbst klassifizieren und mit Sternen werben”, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Thüringen. “Erfolgt dies dennoch, wird rechtlich dagegen vorgegangen – schließlich gilt es auch, eine Marke zu schützen und damit dem Verbraucher verlässliche Informationen zu geben”, so Ellinger weiter.

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