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Amazon gibt Preisparität auf – Fällt nun auch Ratenparität bei HRS?

(Bonn, 26. November 2013) Die erste, große Bastion ist gefallen: Amazon verzichtet künftig auf das Preisdiktat der Preisparität. Das Bundeskartellamt stellte nun ein entsprechendes Verfahren gegen den Onlinehändler ein. Nun steht die Frage um die Ratenparität in der Hotellerie an. Fällt in Kürze auch die sog. Bestpreis-Klausel bei HRS?

Ich pfeif auf teure Buchungsportale

Gegen das Hotelbuchungsportal führt das Bundeskartellamt ein Verfahren und hat es wiederholt angemahnt. Nun verdichten sich die Zeichen, dass auch HRS auch das Preisdiktat verzichten könnte, um einer Bestrafung durch das Bundeskartellamt – die als wahrscheinlich gilt – zu entgehen. Bei einer Fachkonferenz des Bundeskartellamtes im Oktober war das Thema Bestpreisklauseln auf Internetportalen erneut kritisch betrachtet worden. “So verpflichten etwa Hotelbuchungsplattformen wie HRS oder booking.com Hotels dazu, auf den jeweiligen Plattformen Übernachtungen nur zu den jeweils günstigsten Preisen anzubieten. Diskutiert wurden für die jeweiligen Maßnahmen die möglicherweise effizienzsteigernden Effekte auf der einen und die wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen auf der anderen Seite sowie die Einordnung in den geltenden Rechtsrahmen”, wurde mitgeteilt.

Amazon hatte bereits im August 2013 angekündigt, die Preisparität im Marketplace aufzugeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler auch schon entsprechend geändert. „Vor Einstellung des Verfahrens wollten wir uns vergewissern, dass die Abschaffung der Preisparität auch wirklich sichergestellt ist. Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität. Diese Vorgaben hat Amazon nunmehr erfüllt”, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

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