Skip to content

Allergene: Kennzeichnungspflicht für Deutschlands Gastronomie tritt am 13. Dezember 2014 in Kraft

(Berlin, 13. Dezember 2014) In ganz Deutschland müssen Allergene in Speisen ab heute ausgewiesen werden. Dann endet nämlich die Übergangsfrist einer neuen Informationsverordnung, die die EU 2011 beschlossen hat.

Allergene Kennzeichnung

Fast jeder fünfte Deutsche leidet unter einer Nahrungsmittelunverträglichkeit, besagt eine Ernährungsstudie der Techniker Krankenkasse. Eine Umfrage im Auftrag von Spiegel Online kommt wiederum zu dem Schluss, dass fast jeder vierte Deutsche bestimmte Lebensmittel meidet, weil diese nach eigenen Aussagen nicht vertragen werden. Ihnen soll nun ein Gesetz der Europäischen Union helfen, das 2011 beschlossen wurde und dessen Übergangsfrist am 13. Dezember 2014 endet. Dann müssen sämtliche Restaurants, Hotels, Kantinen u.ä. Betriebe 14 Bestandteile in ihren Speisen ausweisen, die Allergien auslösen könnten – von Milch über Ei bis hin zu Erdnüssen.

Für Deutschlands Gastronomiebetreiber ist diese Kennzeichnungspflicht mit viel bürokratischem Zusatzaufwand verbunden. So muss jede angebotene Mahlzeit sorgfältig auf ihre Zusammensetzung hin untersucht werden. Die Web-Anwendung FoodNotify stellt den Betreibern nun eine kostengünstige, schnelle und praktikable Kennzeichnungshilfe zur Verfügung. Das Programm ermöglicht die Eingabe von Rezepturen und druckt im Anschluss fertige Speisekarten inklusive korrekter Allergen-Kennzeichnung. Gastronomen greifen dabei auf tausende Rezeptvorlagen sowie auf die umfassende FoodNotify-Datenbank mit über 20.000 Zutaten und Fertigprodukten zurück.

Die kostenlose App soll dafür sorgen, dass Allergiker Restaurants in der Nähe finden. Benutzer können am Smartphone Speisekarten lesen und die Gerichte – abgestimmt auf ihre Unverträglichkeiten – filtern. Für Gastronomen wird es dann möglich sein, Tages- und Wochenkarten zu planen und automatisch online für potentielle Gäste verfügbar zu machen.


PDF-Download Formblatt Allergene-Kennzeichnung
https://de.scribd.com/doc/249953338/Formblatt-Allergeninformation-Allergene-Kennzeichnungspflicht-fur-Deutschlands-Gastronomie-tritt-am-13-Dezember-2014-in-Kraft


Seit 13. Dezember 2014 wird in der Europäischen Union das Lebensmittelkennzeichnungsrecht durch die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vereinheitlicht. Im Zuge dessen müssen Gastronomen und Hoteliers bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (lose Ware) ihre Gäste verpflichtend über allergene Zutaten und Stoffe in ihren Gerichten informieren. Wie dies geschehen kann, regelt die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV). Diese wurde heute veröffentlicht und tritt am 13. Dezember 2014 in Kraft. Der Dehoga hatte sich auf EU-Ebene sowie  im nationalen Verordnungsverfahren intensiv eingebracht. „Ziel war es, neue bürokratische Belastungen von unserer Branche fernzuhalten“, so Ernst Fischer, Präsident des Dehoga-Bundesverbandes.

Formblatt Allergene-Kennzeichnung

„Unsere Betriebe stehen nun vor der großen Herausforderung, die neuen Regeln umzusetzen“, so Fischer, „wir als Dehoga werden sie dabei bestmöglich unterstützen.“ Laut Vorläufiger Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung ist es Betrieben möglich, den Gästen die Informationen schriftlich sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich zukommen zu lassen. Zulässig sind zum Beispiel Informationen auf Schildern, in Klammern oder Fußnoten in der Speisekarte, in einer „Kladde“/Aktenordner oder mit Hilfe moderner elektronischer Medien.

„Wichtig ist, dass wir die Branche so konkret und praxisnah wie möglich informieren – das ist unser erklärtes Ziel“, so Fischer. So steht zum Beispiel ein Formblatt zur Identifikation und Dokumentation allergener Zutaten und Stoffe als ausfüllbares PDF-Dokument für alle Betriebe des Gastgewerbes zum kostenlosen Download unter www.dehoga-shop.de bereit (siehe auch PDF im Anhang).

Zudem können Mitglieder (Vorzugspreis) sowie Nicht-Mitglieder den neuen „Leitfaden zur Allergeninformation“ unter www.dehoga-shop.de bestellen. Dieser unterstützt die Betriebe des Gastgewerbes in Form von Checklisten, Plakaten und Formblättern umfassend, um die neuen Allergeninformationen umzusetzen.

Neue EU-Kennzeichnungsregeln ab 13. Dezember: Wenig Transparenz, kein Schutz vor Täuschung
Unleserliche Mini-Schriftgrößen, irreführende Nährwertangaben, versteckte Gentechnik: Die Verbraucherorganisation foodwatch hat die neue, EU-weite Lebensmittelinformationsverordnung als verbraucherpolitischen Offenbarungseid kritisiert. Wenn ein Gros der Regelungen am 13. Dezember dieses Jahres Gültigkeit erlangt, sei dies eher ein Rückschritt für die Verbraucher, kritisierte Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelkennzeichnung bei Foodwatch: “Die neuen Kennzeichnungsregeln bringen wenig Transparenz, sie schützen nicht vor Täuschung und sie schreiben diese verbraucherfeindlichen Vorgaben auch noch auf Jahre hinweg im Gesetzesblatt fest. Die Lebensmittelindustrie hat sich in Brüssel die Lizenz zum Weiterschummeln besorgt.”

Auch wenn mit der EU-Verordnung erfreulicherweise verbindliche Nährwertangaben von 2016 an erstmals Pflicht für alle Hersteller werden, beginnen schon bei der Form der Kennzeichnung die Probleme: Denn die verbindliche Angabe der wichtigsten Nährwerte auf der Vorderseite der Verpackung wurde von der Lebensmittelindustrie verhindert. Macht ein Hersteller diese Angaben jedoch freiwillig, so darf er dafür unrealistisch kleine Portionen festlegen, für die er die Zucker-, Fett- oder Salzwerte mithilfe irreführender Prozentwerte auf der Packungsvorderseite kleinrechnet (zum Beispiel Angabe des Fettgehalts für eine 30-Gramm-Portion Kartoffelchips).

Die verbraucherfreundliche, farblich unterlegte Ampelkennzeichnung nach dem ursprünglichen Modell der britischen Lebensmittelbehörde FSA hatte unter den Parlamentariern keine Mehrheit gefunden. Nach eigenen Angaben hatte die europäische Lebensmittelindustrie eine Milliarde Euro investiert, um die Ampel zu verhindern und ihr eigenes Kennzeichnungssystem (GDA) durchzusetzen.

Weiter kritisiert Foodwatch:

– SCHRIFTGRÖSSE: Statt der ursprünglich von der Europäischen
Kommission vorgeschlagenen 3 Millimeter müssen Pflichtangaben
künftig nur in 1,2 Millimeter großer Schrift (bezogen auf das
kleine “x”) auf dem Etikett stehen. Für Zeitungen und
Zeitschriften sind wenigstens 2 Millimeter Standard. Dass für
kleine Verpackungen sogar nur 0,9 Millimeter vorgegeben sind,
zeigt, dass es in der Verordnung nicht zuerst um eine
Information der Verbraucher geht – die Lebensmittelindustrie
hatte bei einer größeren Schrift davor gewarnt, dass der Platz
für den “Markenauftritt” des Herstellers fehle.

– HERKUNFT: Verbraucher werden bei den meisten Lebensmitteln auch
weiterhin nicht über die Herkunft der wichtigsten Zutaten
informiert. Selbst bei Lebensmitteln, die als “regionales”
Produkt beworben werden, ist eine Auskunft über die Herkunft
derzeit nicht vorgeschrieben. Die Lebensmittelindustrie leistete
massive Lobbyarbeit gegen eine Ausweitung der
Herkunftskennzeichnung, nachdem sich das EU-Parlament für
weiterreichende Pflichtangaben ausgesprochen hatte.

– PRODUKTABBILDUNGEN UND -BEZEICHNUNGEN: Weiterhin darf ein
Hersteller zum Beispiel große Erdbeeren abbilden oder sein
Produkt als “Erdbeer”-Produkt bezeichnen, obwohl nur
homöopathische Mengen Erdbeeren enthalten sind.

– AGRARGENTECHNIK: Auch in der neuen Verordnung gibt es keine
Pflicht zur Information über den Einsatz gentechnisch
veränderter Futtermittel. Ob Tierprodukte wie Milch, Eier oder
Fleisch mithilfe von Agrargentechnik erzeugt wurden oder nicht,
bleibt weiter unklar.

Eine ausführliche Stellungnahme zur neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung hat Foodwatch in einem Hintergrundpapier veröffentlicht: http://www.foodwatch.org/fileadmin/Themen/Lebensmittelpolitik/Dateien/2014-12-05_Hintergrundpapier_LMIV.pdf