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Airbnb entwickelt sich zum hochprofessionellen Buchungskanal weiter – Neue AGB mit Regelungen für Co-Gastgeber

Airbnb regelt die Zusammenarbeit mit professionellen Vermarktern, sog. Co-Gastgebern, neu. (Foto: Airbnb)

Berlin, 21. Juni 2017 – Nicht über Airbnb, sondern mit Airbnb sollte man sprechen: Was HSMA-Präsident Haakon Herbst zum Event-Festival in Just gelang, war wohl Vorbote einer weiteren Qualifizierungsoffensive des weltweit stark wachsenden Übernachtungsportals. Nun änderte Airbnb seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und entwickelt sich damit zum hochprofessionellen Buchungskanal für gewerbliche Anbieter weiter.

Airbnb regelt die Zusammenarbeit mit professionellen Vermarktern, sog. Co-Gastgebern, neu. (Foto: Airbnb)
Airbnb regelt die Zusammenarbeit mit professionellen Vermarktern, sog. Co-Gastgebern, neu. (Foto: Airbnb)

Wichtigste Neuerungen sind Regelungen zu sog. Co-Gastgebern, also anderen Mitglieder der Community die Verwaltung der Inserate (Angebote) überlassen, gegen eine frei verhandelte Gebühr. Diese Co-Gastgeber sollten natürliche Personen sein, können aber mit Zustimmung von Airbnb auch Unternehmen sein. Damit wird der Weg für Marketing- und Sales-Dienstleister frei gemacht, ihre Bettenkontingente bei Airbnb einzustellen.

Schön länger erwarten Marktbeobachter einen Wandel des als Couchsurfing-Portals gestarteten Netzwerkes zum führenden Buchungsanbieter für alle Übernachtungsarten. Bei Booking (Priceline Group) und Accor Hotels hat man diese Strategie frühzeitig erkannt, und massiv private Villas und Apartments dem bisherigen Hotelangebot zugefügt.

Airbnb möchte am Geschäft mit Co-Gastgebern teilhaben: Die Zahlung der Servicegebühren wird über das eigene System vorgenommen. Dazu heißt es in den AGB: „Diese wird nach Abzug der jeweiligen Gastgebergebühr direkt vom Inseratspreis abgezogen. Außerdem kann der Gastgeber den Co-Gastgeber beauftragen, bestimmte einmalige Dienste im Zusammenhang mit seinem Inserat zu erbringen. Gastgeber können Co-Gastgeber für einmalige Dienste und andere Ausgaben über das Mediations-Center bezahlen.“


Zahlungsbedingungen für sog. Co-Gastgeber bei Airbnb (Quelle: AGB von Airbnb, Neufassung vom 19. Juni 2017)

7.3 Co-Gastgeber

7.3.1 Vereinbart ein Gastgeber mit einem Co-Gastgeber eine Gebühr für Co-Gastgeber-Dienste zieht Airbnb Payments die Gebühr für die Co-Gastgeber-Dienste automatisch vom Inseratspreis des Gastgebers ab und zahlt diese Gebühr an den Co-Gastgeber zur selben Zeit, zu der Airbnb Payments die Auszahlung an den Gastgeber veranlasst.

7.3.2 Ist an einen Gast eine Rückerstattung zu leisten, zieht Airbnb Payments den Betrag der Rückerstattung anteilig von der nächsten an den Gastgeber und den Co-Gastgeber zu leistenden Auszahlung ab.

7.4 Schulden Sie Airbnb einen Betrag (z.B. infolge Ihrer Buchungen, Buchungsänderungen, Stornierungen oder anderer Handlungen als Gast, Gastgeber oder Co-Gastgeber) ermächtigen Sie Airbnb Payments, diesen Betrag in der Weise von Ihnen einzuziehen, dass er von Ihren künftigen Auszahlungen einbehalten oder eine in Ihrem Airbnb-Konto hinterlegte Zahlungsmethode belastet wird. Die von Airbnb Payments eingezogenen Beträge werden mit den Beträgen, die Sie Airbnb schulden, verrechnet. Hierdurch erlischt Ihre Verbindlichkeit gegenüber Airbnb. Gibt es in Verbindung mit Ihrer Zahlungsmethode neben den geschuldeten Beträgen Zahlungsrückstände oder Rückbuchungen können Ihnen zusätzlich zur Einziehung der Rückstände und Rückbuchungen Gebühren in Rechnung gestellt werden. Zu diesen Gebühren bzw. Entgelten können Inkassogebühren, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Entgelte Dritter zählen.