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October 14, 2016

Steuerfrei - Karikatur: Tomicek/LBS

Reform der Erbschaftsteuer tritt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft – Firmenerben bleiben weitgehend verschont, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten

    Berlin, 14. Oktober 2016 – Das ist gut für die vom Generationswechsel geprägt Hotellerie und Gastronomie: Der Bundesrat hat heute der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht. Diese sollen zwar auch künftig weitgehend von der Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden allerdings auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses verändert, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.