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December 23, 2015

Grafik: Arne Belau/hottelling

Sieg für Direktvermarktung: Bundeskartellamt untersagt Booking jedwede Klausel zu Ratenparität in AGB und allen Vereinbarungen – Hotels können Zimmerpreise endlich wieder frei gestalten – Verfahren gegen Expedia geht weiter – Gegenwind in der gesamten EU

    UPDATE – Bonn – Klare Niederlage für booking.com: Das Bundeskartellamt untersagt dem OTA die erst im Juli diesen Jahres eingeführten engeren Paritätsklauseln in den AGB und sonstigen Vereinbarungen. Der deutsche und europäische Marktführer unter den Online-Buchungsportalen darf damit sowohl weite, als auch enge Paritätsklauseln gegenüber seinen Hotelpartnern in Deutschland nicht mehr anwenden. Andernfalls würde Booking.com eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte. Booking.com wurde aufgegeben, die beanstandeten Klauseln aus seinen AGB und Preferred Partner-Vereinbarungen zu entfernen. Endlich können Hotels nun auch rechtssicher die günstigsten Zimmerpreise in ihrer eigenen IBE anbieten. Die Klauseln müssen Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernt werden, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen. Gegen die Verfügung kann Booking Beschwerde beim OLG Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das laufende Verfahren wegen der Bestpreisklauseln des Wettbewerbers Expedia wird fortgesetzt. Das Bundeskartellamt steht weiterhin mit den in diesem Bereich aktiven europäischen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission in engem Kontakt und beteiligt sich im kommenden Jahr an einer Evaluierung der verschiedenen kartellbehördlichen Maßnahmen auf den europäischen Hotelportalmärkten

    Foto: stokpic.com

    Risiken bei Airbnb – Oder eher Chancen für Hotelbuchungen?

      Berlin – Warum sind die Betten bei Airbnb günstiger als in Hotels? Weil Privatvermieter oftmals keine Steuern dafür zahlen oder auf teure Baubestimmungen Acht geben. Hotels haben hohe Sicherheitsstandards; das sind besondere Bauvorschriften wie zum Beispiel für Fluchtwege und Notausgänge, geschultes Personal, Brandschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften. Quartieren sich Urlauber stattdessen in privaten Unterbringungen ein, fehlt all das. “Sie wohnen auf eigene Gefahr!”, warnen Arag-Rechtsexperten.