Hotels für Flüchtlinge: Kommunen haben Vorkaufsrecht
Frankfurt/Main – Nach ersten Beschlüssen zur vorübergehenden Beschlagnahmung von Immobilien (wie in Hamburg und Bremen), können Städte und Gemeinden auch ihr gesetzlich festgelegtes Vorkaufsrecht bei Veräußerungen von Hotels anwenden. Darauf macht der TV-Hotelexperte Ulrich Jander, Mitglied des Expertenpools von gastronomie & hotellerie, aufmerksam.