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July 25, 2015

Hotelgutschein

Hotelgutscheine von Roomnight: Hotels müssen Voucher einlösen – Vorläufige Insolvenzverwalterin: Hotel zur Erfüllung der Leistung verpflichtet

    (Hamburg, 25. Juli 2015) Hoteliers und Gäste sind verunsichert: Durch das Insolvenzeröffnungsverfahren über Gutschein-Vermittler Roomnight sind offenbar zahlreiche Übernachtungsvoucher vakant. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Ellen Meyer-Sommer (Kanzlei White & Case, Hamburg) stellt in einem Kommuniqué indes klar: Das Hotel muss die verkauften Gutscheine einlösen, da der Vertrag zwischen dem Gast und dem Hotelbetreiber gelte. Roomnight sei nur als Mittler tätig gewesen. Dies habe bereits ein Urteil des Amtsgericht Norderstedt vom April 2014 deutlich gemacht.

    Risikobericht: In Ozeanien und Afrika ist es besonders gefährlich - Gefahr bei Geschäftsreisen

    Share Economy: Mehr Effizienz bei Geschäftsreisen gefragt – VDR-Geschäftsreiseanalyse 2015 prognostiziert weitere Steigerungen bei Hotelübernachtungen

      (Berlin, 25. Juli 2015) Share Economy-Angebote werden im Geschäftsreisemarkt insgesamt nur verhalten angenommen – das belegt die aktuelle Ausgabe der VDR-Geschäftsreiseanalyse. Nur die Hälfte aller Unternehmen, denen Sharing-Angebote bekannt sind, lässt beispielsweise KFZ-Buchungen über Portale wie DriveNow, Car2Go oder Flinkster zu. Zudem ist es nur in etwa jeder dritten größeren Firma erlaubt, Übernachtungen über Airbnb zu buchen oder einen „Ride Sharing“-Dienst wie Uber zu ordern. Die größte Akzeptanz haben Übernachtungsalternativen aus dem Bereich „Share Economy“ in kleineren Unternehmen.