Mindestlohn-Aufzeichnungspflicht: Gilt bei 450-Euro-Jobs bereits seit August – Bußgelder drohten
(Berlin, 20. Januar 2015) Der bürokratische Aufwand ist enorm, aber leider notwendig: Der Verband Existenzgründer und Unternehmer (VEU) weist darauf hin, dass die Aufzeichnungspflicht für Arbeitnehmer auf 450-Euro-Basis bereits seit 16. August 2014 gelte und nicht erst, wie fälschlicherweise angenommen, seit 1. Januar 2015.