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April 25, 2014

Berliner Streetart als Tourismus-Attraktion: Höhere Sensibilisierung für Kunst im öffentlichen Raum

    (Berlin, 25. April 2014) Streetart gehört mittlerweile zum typischen Erscheinungsbild der meisten Großstädte. Dass sich unter den Kunstwerken im öffentlichen Raum auch so manche Schätze verbergen, ist inzwischen auch kein Geheimnis mehr. In Berlin – eine der Streetart-Metropolen der Welt – bietet Caro Eickhoff Spaziergänge durch die kreativsten Viertel an und lüftet so manche Geheimnisse hinter den Freilicht-Kunstwerken der City.

    Good Morning Hoteliers (125) – Prekäre Nachwuchssituation sorgt für schechte Gästebewertungen - Hören Sie meine neueste Kolumne bei HOTELIER TV & RADIO: https://soundcloud.com/hoteliertv/good-morning-hoteliers-125-prekare-nachwuchssituation-sorgt-fur-schechte-gastebewertungen

    Risiko Berufsunfähigkeit: Warum eine Absicherung für jeden unverzichtbar ist

      (Saarbrücken, 25. April 2014) Rund jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Trotz finanzieller Unterstützung durch den Staat ist ein zusätzlicher privater Schutz unverzichtbar. Zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April erklärt Cosmos Direkt, was Arbeitnehmer rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung wissen müssen.

      Wer verdient den Business Travel Award 2014? Travel Industry Club und VDR küren bestes Travel Management Projekt

        (Frankfurt/Main, 25. April 2014) Der deutsche Geschäftsreise-Verband VDR und der Travel Industry Club verleihen in diesem Jahr bereits zum dritten Mal gemeinsam den Business Travel Award. Die Kategorie ist eine von insgesamt sechs, in denen der Wirtschaftsclub am 22. September 2014, dem Vorabend des fvw Kongresses, Persönlichkeiten, Teams und Unternehmen für ihre Verdienste auszeichnet. Die “Business Travel Manager” der vergangenen Jahre sind u.a. Lutz Stammnitz (damals Siemens), Jörg Gerhardt (damals Infineon), Marcus Scholz (Dürr) und Jürgen Loschelder (ThyssenKrupp). Sie haben sich durch Projekte wie integrierte ÖPNV-Anbindung oder ein intelligentes Car Management System verdient gemacht.

        Arbeitgeber darf Daten über Mitarbeiter auch in sozialen Netzwerken sammeln

          (Berlin, 25. April 2014) Arbeitgeber dürfen gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten von Bewerbern oder Beschäftigten erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nötig ist. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine sog. Kleine Anfrage (18/923) der Bundestags-Fraktion Die Linke.