Urteil: Bettensteuer muss im Endpreis enthalten sein – HRS schließt Hotels aus, die ihre Zimmerpreise ohne Bettensteuer angeben
(Köln, 17. März 2013) Das Oberlandesgericht Köln hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zum Thema Bettensteuer eine Entscheidung getroffen. Demnach muss dem Gast immer der Übernachtungspreis einschließlich aller Preisbestandteile angezeigt werden – insbesondere der Bettensteuer, wenn diese vom Hotel auf den Gast umgelegt wird. Das Oberlandesgericht bestätigt damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln gegen das Portal booking.com, welches bis dato die Bettensteuer nicht flächendeckend in den Endpreis inkludierte.