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Bettensteuer: In Bochum ab Januar – Hoteliers in Eisenach wehren sich

(Bochum/Eisenach, 23. Dezember 2011) Ab Januar gilt die Matratzen-Maut: Auch in Bochum führt der von SPD und Grüne beherrschte Stadtrat die Bettensteuer für die 28 Hotels und 23 Pensionen der Stadt ein. Es werden bis zu 1,3 Millionen Euro an Sondererlösen erwartet. Die Zwangsabgabe wird ab Jahresanfang auch in Aachen, Bremen, Lübeck und Oldenburg erhoben.

In Eisenbach wollen sich die Hoteliers mit einer ungewöhnlichen Aktion gegen die geplante Bettensteuer wehren. Diese ist nämlich an die Hotelsterne gekoppelt: Für Drei-Sterne-Hotels werden pro Übernachtung und Gast 1,50 Euro fällig, für Vier-Sterne-Häöser schlagen bereits zwei Euro zu Buche. Einem Bericht der „Thüringer Allgemeine“ zufolge wollen nun Hoteliers aus dem Sternesystem aussteigen oder sich bewusst eine Stufe niedriger ketagorisieren.

Etliche von der Bettensteuer betroffenen Hoteliers befürchten eine Doppelbelastung, wenn die Anfang 2010 erfolgte Senkung der Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen wieder zurück genommen werde. Denn die Bettensteuer blieben ja bestehen, heißt es. Eine Übersicht der Städte und Gemeinden mit Matratzen-Maut ist stets unter www.dehoga.de abrufbar.

Bettensteuer: Berufung vorm OVG Münster – Kölner Urteil pro Matratzen-Maut nicht rechtskräftig

(Köln, 12. August 2011) Die Hoffnung stirbt zuletzt: Das Kölner Musterverfahren gegen die Bettensteuer könnte sich vielleicht noch wenden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts pro Zwangsabgabe wird nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Damit sei das Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig, hieß es und die Stadt werde aufgefordert, die Satzung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auszusetzen. Denn sollte nach Jahren von einem Bundesgericht die Rechtswidrigkeit der Satzung festgestellt werden, drohen Rückerstattungsansprüche Hunderttausender Gäste.

Bettensteuer - Übersicht - Stand 12.08.2011 (Quelle: Dehoga-Bundesverband)

„Wir haben ein Spiel in der Vorrunde verloren, aber nicht das Turnier“, sagte Wolf Hönigs, Inhaber des Lint Hotels und Kläger im Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe gegen die Stadt Köln. „Das Gericht hat ausdrücklich wegen der besonderen Bedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen“, so Wilhelm Luxem, Chef des Excelsior Hotel Ernst und stellvertretender Vorsitzender des Dehoga in Köln. „Wir werden daher den Instanzenweg bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehen. Anders als die Stadtkämmerin Frau Gabriele Klug sieht der Dehoga den Ausgang des gesamten Verfahrens als offen an, zumal das Verwaltungsgericht München im Vorfeld eine genau entgegengesetzte  Entscheidung getroffen hat, und die gestrige die erste von wenigstens drei Verfahrensgängen sein wird.

Das gesamte Verfahren um die Rechtmäßigkeit dieser Steuer wird sich damit noch über Jahre hinziehen. Der Dehoga weist nochmals darauf hin, dass in Köln bei ca. 2,4 Millionen Gastankünften aus der ganzen Welt mit jedem weiteren Monat rund 200.000 potentiell neue Fälle von Erstattungsansprüchen generiert werden, deren Bearbeitung durch die Stadt im Falle der Rechtswidrigkeit der Bettensteuer auf die Kölner Hotelbetriebe vollständig abgewälzt wird.

„Wir sind die Gastgeber Kölns und wollen den Tourismus in unserer Stadt weiter nach vorne bringen. Wir wollen aber nicht den administrativen Scherbenhaufen von Rückforderungen unserer Gäste zusammenkehren müssen, nur weil die Stadtvorderen alle Warnungen in den Wind geschlagen haben“, so Hönigs. Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der Übernachtungssteuer sieht nicht nur der Dehoga die Steuerfindung in Form lokaler Aufwandsteuern als einen völlig falschen Weg an. Auch der Deutsche Tourismusverband, die Industrie- und Handelskammer, der ADAC und Tourismus NRW lehnen diese Form der Kommunalfinanzierung ab. Der ADAC weist in einer Presseerklärung zu seiner Urlaubsnebenkostenstudie vom 30. Juni diesen Jahres deutlich auf die nachteilige Wirkung von Urlaubsnebenkosten hin: „Wenn Kommunen zu hohe Kurtaxen verlangen, deren Sinn die Urlauber nicht verstehen, wandern sie in andere Urlaubsländer ab.“

Bettensteuer – Urteil: Matratzen-Maut in Köln rechtens

(Köln, 21. Juli 2011) Neuer Rückschlag: Die Stadt Köln darf die als Kulturförderabgabe getarnte Matratzen-Maut namens Bettensteuer erheben. Dies urteilte nun das Verwaltungsgericht der Domstadt (Az. Az 24 K 6736/10) und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung. Auch bei Geschäftsreisen dürfe die Bettensteuer (5% vom Übernachtungspreis) erhoben werden. Der Klage des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln) war als Musterverfahren des Dehoga große Bedeutung beigemessen worden.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Stadt Köln weder landesrechtlich noch verfassungsrechtlich gehindert sei, die Kulturförderabgabe zu erheben. Sie sei eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Es handele sich bei ihr auch nicht um eine Art Umsatzsteuer, die nur vom Bund erhoben werden könne. Die Stadt sei auch nicht verpflichtet, beruflich veranlasste Übernachtungen generell von der Besteuerung auszunehmen.

„Die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes vorgenommene Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben stehe der Erhebung der Kulturförderabgabe nicht entgegen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Es verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz, dass die Abgabe nicht auch von anderen Betrieben erhoben werde, die aus dem Fremdenverkehr Nutzen zögen. Schließlich werde mit der Erhebung der Kulturförderabgabe nicht in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit der Betreiber der Beherbergungsbetriebe eingegriffen.

Es ist zu erwarten, dass ein Berufungsverfahren von dem Oberlandesgericht NRW folgen wird. Die Bettensteuer wird in Köln seit dem 01. Oktober 2010 erhoben und wurde zunächst gestundet. Nun könnte die Stadt die Zwangsabgabe rückwirkend erheben.

Der Urteilsspruch von Köln ist ein herber Rückschlag für die Hotellerie im Kampf gegen die Bettensteuer. Auch in Rheinland-Pfalz wurde die Matratzen-Maut richterlich abgesegnet. Einzig in München kam ein politischer Vorstoß nicht durch. Weitere Verfahren in anderen Städten Deutschlands stehen noch aus.

Eine aktuelle Übersicht über die Bettensteuer ist hier abrufbar: http://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer/

Bettensteuer: Matratzen-Maut in München endgültig gescheitert – Neue Zwangsabgaben in Göttingen und Suhl

(München, 04. Juli 2011) Der Spuk ist nach einem Jahr vorüber – zumindest in München: Die im Juni vom Stadtrat beschlossene und im Oktober von der Bezirksregierung gekippte Bettensteuer wurde nun vom Bayerischen Verwaltungsgericht endgültig ad acta gelegt. Der politische Vorstoß sei nicht genehmigungsfähig, heißt es in dem Urteil. Die Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, künftig je Hotelübernachtung 2,50 Euro abkassieren zu wollen. Dem Urteil wird Signalwirkung für ganzt Bayern zugeschrieben.

„Die Erhebung einer Bettensteuer hätte die vom Bund beschlossene Mehrwertsteuerreduzierung auf Beherbergungsdienstleistungen konterkariert und wäre somit verfassungswidrig gewesen“, erläutert Dehoga-Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl. „Eine zusätzliche Steuer hätte zudem Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zerstört“, sagte Stefan Wild, Vorsitzender des Fachbereiches Hotellerie.

2,50 Euro pro Person für jede Übernachtung hätte bei einem Preis von 50 Euro fürs Doppelzimmer eine Verteuerung um zehn Prozent bedeutet. Als Kompensation für entgangene Gelder aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hatte sich Rot-Grün in München allein durch die Bettensteuer Mehreinnahmen pro Jahr in Höhe von 25 Millionen Euro erhofft. In ganz Deutschland betragen jedoch die Mindereinnahmen aller Kommunen durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen nicht mehr als 19 Millionen Euro. Das macht durchschnittlich 1.650 Euro pro Kommune aus, die durch Investitionen der Hotellerie in die heimische Wirtschaft und weniger Arbeitslose mehr als aufgewogen werden.

„Unserer besonderer Dank gilt der Regierung von Oberbayern, die als zuständige Genehmigungsbehörde sich nicht von populistischen Aussagen irreführen hat lassen, sondern nach einer rein sachlichen Prüfung der Rechtslage zu dem Ergebnis kam, den Vorstoß der Landeshauptstadt München nicht zustimmen zu können“, fügt Brandl hinzu.

Da in Bayern der Freistaat nur bei der erstmaligen Einführung einer kommunalen Abgabe Erlaubnis erteilen muss, besitzt das Urteil bayernweite Relevanz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Verwaltungsgericht München jedoch die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu.

Neue Bettensteuern in Göttingen und Suhl
Am 01. Juli trat die Matratzen-Maut (1-3 Euro je Übernachtung) in Göttingen in Kraft. Auch hier ist ein Musterverfahren Mit Unterstützung des Dehoga Niedersachsen geplant. In Suhl/Thüringen soll einem bericht von Radio MDR 1 zufolge ab Herbst eine Bettensteuer (1,50-2 Euro je Nacht) erhoben werden. Das wäre nach Erfurt, Jena, Gera und Weimar die fünfte Stadt in Thüringen mit dieser Zwangsabgabe.

Mehrere Verfahren in Gange
Gegen die Bettensteuern in den deutschen Städten und Gemeinden sind mehrere Verfahren in Gange bzw. in Vorbereitung. Einen erstes Rückschlag gab es in Rheinland-Pfalz: Hier hatte das Oberverwealtungsgericht Koblenz die Abgaben in Bingen und Trier genehmigt. In Osnabrück und Köln sind weitere juristische Verfahren in Gange.

Bettensteuer: Matratzen-Maut auch in Gera – Gästezuwachs in Köln trotz Zwangsabgabe?

(Gera/Köln, 22. Juni 2011) Ein weiterer Rückschlag für die Hotellerie: Auch in Gera wird künftig die Matratzen-Maut (1 Euro je Übernachtung, Kinder unter 12 Jahren sind frei) erhoben. Die Stadt will damit jährlich rund 160.000 Euro einnehmen. Ob die vom Dehoga-Landesverband angekündigten rechtlichen Schritte erfolgreich sein werden, muss sich noch erweisen. Jüngst gab das Oberlandesgericht Rheinland-Pflanz zwei Kommunen bei der Zwangsabgabe Recht; das Urteil hat Signalwirkung.

„Wie angekündigt werden wir gegen jede weitere Satzung, so auch jetzt gegen die Geraer Satzung gerichtlich vorgehen. Bislang haben wir beim Oberverwaltungsgericht in Weimar gegen die Satzungen der Städte Erfurt und Jena zur Erhebung einer solchen Steuer Normenkontrollklagen laufen“, sagte Dirk Ellinger, Geschäftsführer des Dehoga Thüringen deutlich. „Gegen beide Städte haben wir einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht. Leider ist uns unverständlich, warum das Oberverwaltungsgericht nach fünf Monaten noch immer nicht darüber entschieden hat“, so Ellinger weiter. „Im Normenkontrollverfahren gibt es auch noch keinen Verhandlungstermin. Somit werden weiter durch Kommunen Satzungen verabschiedet, die nur dazu geeignet sind, dem Tourismus zu schaden. Die nächsten Städte stehen leider schon in den Startlöchern.“

Trotz Bettensteuer mehr Gäste in Kölner Hotels?
Trotz Zwangsabgabe sollen die Könmer Hoteliers in den ersten vier Monaten des Jahres mehr Übernachtungen generiert haben. Medienberichten zufolge gab es von Januar bis April ein Gästeplus von 13,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Gleich hieß es von der SPD-Fraktion im Stadtrat, die Bettensteuer schrecke niemanden ab.

Laut Dehoga-Landesverband seit die Tourismusentwicklung „nicht schlecht, doch sie könnte besser sein.“ Nach dem Krisefolgejahr 2010 steigen die Übernachtungen in der Domstadt wieder stärker an. Im April mussten die Beherbergungsbetriebe mit real -3,5 Prozent einen Umsatzrückgang hinnehmen.

Hotelmarkt Nordrhein-Westfalen: Landesregierung will Kölner Vorstoß für Bettensteuer genehmigen

(Düsseldorf, 06. September 2010) Die Genehmigung sei nur noch Formsache: Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ soll das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen dem Vorstoß des Kölner Stadtrates nach einer Bettensteuer stattgeben. Ein Beschluss wurde zwar noch nicht bestätigt, doch die Zustimmungen von Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans, früher Stadtkämmerer von Köln, und dem Landesinnenminister Ralf Jäger (beide SPD) gelten als sicher. Die Zusatzabgabe – fünf Prozent auf die Übernachtung – soll dann auch von anderen Kommunen erhoben werden können.

In Köln erhofft man sich durch die neue Zwangsabgabe Mehreinnahmen von rund 21,5 Millionen Euro. Die Regelung könnte ab dem nächsten Jahr gelten. Zeitungsberichten zufolge erwägen auch die Stadtverwaltungen von Essen und Bochum die Einführung einer Bettensteuer. Auch in Mönchengladbach gebe es entsprechende Überlegungen. Die Hoteliers vor Ort protestieren und verweisen auf die nicht gerade rosige Lage. „Die durchschnittliche Zimmerbelegung der Hotels in NRW beträgt 40 Prozent, während sie in Gladbach lediglich bei 29,7 Prozent liegt”, so Christian Jäger, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Nordrhein, gegenüber der „Rheinischen Post“.

Dehoga-Bundesverband und IHA wollen sich mit allen juristischen Mitteln gegen die Bettensteuer wehren. Nach einem Rechtsgutachten habe die sogenannten Kulturförderabgabe vor Gerichten keinen Bestand, heißt es. „Die Belastung von Geschäftsreisenden mit der Bettensteuer ist zweifellos unzulässig“, sagte der IHA-Vorsitzende Fritz G. Dreesen, selbst Hotelier in NRW (Rheinhotel Dreesen Ringhotel Bonn). Daher sehe die Kölner Satzung auch einen Erstattungsanspruch für Businessgäste vor. Dreesen macht deutlich: „Der Anteil der Geschäftsreisenden in Städten wie Köln beträgt 60 bis 80 Prozent. Das heißt, die große Mehrheit der Gäste muss die Bettensteuer erst bezahlen, um sie dann über einen schriftlichen Erstattungsantrag zurückzufordern. Bürokratie pur.“