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Wolf Hönigs

Bettensteuer: Berufung vorm OVG Münster – Kölner Urteil pro Matratzen-Maut nicht rechtskräftig

    Die Hoffnung stirbt zuletzt: Das Kölner Musterverfahren gegen die Bettensteuer könnte sich vielleicht noch wenden. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts pro Zwangsabgabe wird nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Damit sei das Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig, hieß es und die Stadt werde aufgefordert, die Satzung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auszusetzen. Denn sollte nach Jahren von einem Bundesgericht die Rechtswidrigkeit der Satzung festgestellt werden, drohen Rückerstattungsansprüche Hunderttausender Gäste.

    Bettensteuer – Musterverfahren in Köln: Kein Ende in Sicht

      Ein erstes Urteil ist in wenigen Tagen zu erwarten: Im Musterverfahren des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln)gegen die Stadt in Sachen Bettensteuer wird es wohl weitere Verfahren in höheren Instanzen geben. Dies wurde nun in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Kölln deutlich. Zuviele Details sind juristisch noch ungeklärt, berichtete die „Kölner Rundschau“.