Neues Urteil stärkt Airbnb: Zweitwohnungen in Berlin dürfen zeitweise an Touristen vermietet werden
Berlin, 09. August 2016 – Airbnb & Co. haben wieder Aufwind: Zweitwohnungen in Berlin dürfen zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssen die Bezirksämter Ausnahmegenehmigungen erteilen, entschied nun das Verwaltungsgericht der Hauptstadt. Das wegweisende Urteil bedeutet einen Rückschlag für die Hotellerie, den Wildwuchs an unkontrollierten Beherbergungsalternativen einzudämmen.