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Verwaltungsgericht

Davon dürfen sich Hotels eine Scheibe abschneidet: Airbnb bietet Authentizität - Anschluss an den Kiez (Screenshot: Airbnb)

Neues Urteil stärkt Airbnb: Zweitwohnungen in Berlin dürfen zeitweise an Touristen vermietet werden

    Berlin, 09. August 2016 – Airbnb & Co. haben wieder Aufwind: Zweitwohnungen in Berlin dürfen zeitweise an Touristen vermietet werden. Dafür müssen die Bezirksämter Ausnahmegenehmigungen erteilen, entschied nun das Verwaltungsgericht der Hauptstadt. Das wegweisende Urteil bedeutet einen Rückschlag für die Hotellerie, den Wildwuchs an unkontrollierten Beherbergungsalternativen einzudämmen.

    Bettensteuer – Urteil: Matratzen-Maut in Köln rechtens

      Neuer Rückschlag: Die Stadt Köln darf die als Kulturförderabgabe getarnte Matratzen-Maut namens Bettensteuer erheben. Dies urteilte nun das Verwaltungsgericht der Domstadt (Az. Az 24 K 6736/10) und folgte damit der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung. Auch bei Geschäftsreisen dürfe die Bettensteuer (5% vom Übernachtungspreis) erhoben werden. Der Klage des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln) war als Musterverfahren des Dehoga große Bedeutung beigemessen worden.