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Gastronomie: Klares Votum für Verwendung regionaler Produkte

(Bremen, 01. Dezember 2011) Regionale Produkte gehören auf den Teller: Ein klares Votum unter den Restaurantgästen für Rohwaren aus der Umgebung ist Ergebnis einer Befragung des Internet-Genussmagazins kulinariker.de. Für knapp 94 Prozent der über 1.800 befragten Verbraucher ist Regionalität relevant für die Konsumentscheidung und bestimmt größtenteils sogar die Auswahl des Restaurants (63%). 31 Prozent der Leser machen zwar ihre Bestellung nicht allein von Regionalitätsaspekten in der Küche abhängig, sie stufen diese jedoch als „für mich wichtig“ ein. Lediglich sechs Prozent der Umfrageteilnehmer betrachten Regionalitätsaspekte als nachrangig.

Button Regionale Küche (Grafik: Sexcamp Graphics/fotolia.com)Stefanie Heckel, Sprecherin des Dehoga-Bundesverbands, sieht in dem Umfrageergebnis eine generelle Neuausrichtung der Küchen bestätigt: „Im Zeitalter der Globalisierung und der sich ständig wechselnden Trends haben Tradition, Bodenständigkeit und ehrliche Gastfreundschaft wieder Konjunktur. Wir beobachten seit einiger Zeit, dass die Verbraucher große Sympathien für Herkunft und Heimat hegen. Dabei gewinnen gute und nachhaltig produzierte Rohstoffe an Bedeutung.“ Gefragt seien heute frische, regionale und saisonale Spezialitäten, eingebunden in eine modern interpretierte heimische Küche. Mit Initiativen wie „Wild auf Wild“, „Schmeck‘ den Süden“, der „Niedersachsenteller“ oder „Brandenburger Gastlichkeit“ unterstützt der Dehoga diesen Trend.

Gastro Vision 2012: Das Beste aus Küche und Bar verbinden

(Hamburg, 09. August 2011) „Das beste aus Küche und Bar verbinden, um dadurch mehr Umsatz zu generieren“, lautet der Ansatz von Deutschlands führendem Hotellerie- und Gastronomie Branchentreff Gastro Vision. Dieser findet im kommenden Jahr vom 9. bis 13. März 2012 wieder im Hamburger Hotel Empire Riverside statt. Neu ist neben der Vorstellung von zukunftsweisenden Trends, Produkten und Dienstleistungen der erweiterte Bereich „Getränke und Spirituosen“. Im Fokus der 13. Gastro Vision steht aber nicht nur der reine Ausbau der Ausstellungsfläche, sondern vor allem die inhaltliche Verknüpfung von „Food and Beverages“.

Moderne F&B-Konzepte stehen im Fokus der Gastro Vision 2012 im Empire Riverside Hotel Hamburg

Moderne F&B-Konzepte stehen im Fokus der Gastro Vision 2012 im Empire Riverside Hotel Hamburg

Themenerweiterung: Spirituosen, Kaffee und Soft Drinks
Im kommenden Jahr haben Aussteller aus dem Getränke-Segment die Möglichkeit ihre Produkte in Verbindung mit korrespondierenden Speisen und Dienstleistungen vorzustellen. Von Kaffee über Spirituosen bis hin zu Frucht-Smoothies steht die Gastro Vision allen Anbietern innovativer hochwertiger Produkte offen. Die erweiterte Öffnung der Veranstaltung für Getränke verkörpert den Geist der Gastro Vision: „Wichtig ist uns, dass wir die beiden Welten Essen und Trinken nicht nur vorstellen, sondern auch kreativ zusammenführen und aufzeigen, welche zusätzlichen Umsätze sich durch neue, einfallsreiche Ansätze schaffen lassen“, erklärt Klaus Klische, Initiator der Gastro Vision, das Konzept. Der Kerngedanke dahinter: Auf der Veranstaltung sollen Experten aus dem Food and Beverage-Bereich neue Impulse erhalten, wie sie nicht nur ihr eigenes Portfolio ergänzen können, sondern ihre bestehenden Produkten in Küche und Bar kreativ miteinander verbinden und einsetzen können. In interaktiven Workshops lernen Fachbesucher und Aussteller neue Rezepturen kennen, können Fragen stellen und unter Anleitung von Branchenprofis selbst Rezepte zubereiten.

Foodpairing: Caipirinha-Lachs und Hirsch in Gin
Geht nicht? Geht doch! Foodpairing bedeutet, dass Speisen und Getränke aufgrund ähnlicher Schlüsselaromen zusammenpassen. Um das zu zeigen, gibt es über zwei Etagen wechselnde Shows und Workshops zum mitmachen. Zu den Höhepunkten zählt schon jetzt die Interaktion der Kochpiraten der Berliner „Kochbox“ mit den Beverage-Spezialisten der „Bar Devils“. Per Live-Schaltung werden Köche und Barkeeper gemeinsam neue Kreationen entwickeln und aufeinander abstimmen. Dazu gehören gänzlich neue Rezepte wie der „Caipirinha-Lachs“ oder die Hirschhüfte in Gin.

Auch 2012 haben Aussteller und Besucher die Möglichkeit sich für Business-Gespräche oder eine kleine Auszeit in die separate Lounge zurückzuziehen. Die Besucher der Gastro Vision können sich täglich von 14 bis 21 Uhr live von der Geschmacksvielfalt und den frischen Produkten überzeugen.

Zur Gastro Vision im März 2012 kann sich bereits jetzt als Besucher vorregistrieren.

EHEC: Warnung vor Gurken, Tomaten und Salat aufgehoben

UPDATE (Hamburg, 10. Juni 2011) Die wegen der EHEC-Epidemie geltende Warnung vor dem Verzehr roher Tomaten, Gurken und Blattsalat wurde aufgehoben. Die für die Suche nach dem EHEC-Erreger zuständigen Behörden – Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, http://www.bfr.bund.de), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Robert Koch-Institut (RKI, http://www.rki.de/) – halten Ihre Wanrung vor dieser Rohkost nicht mehr aufrecht. Dies wurde heute vormittag in Berlin mitgeteilt. Die Warnung vor Sprossen bleibe dagegen bestehen, heißt es.

Über die üblichen Hygienemaßnahmen hinaus solle man vorsorglich bis auf weiteres Sprossen nicht roh verzehren, heißt es. Gastronomiebetrieben wird empfohlen noch vorrätige Sprossen sowie möglicherweise damit in Berührung gekommene Lebensmittel zu vernichten. Zudem sollte alle Lebensmittel, die aus einem bestimmten Betrieb in Bienenbüttel/Niedersachsen stammen, aus dem Verkehr gezogen werden, wurde mitgeteilt. Ausdrücklich weisen die Behörden darauf hin, dass die üblichen Hygieneempfehlungen im Umgang mit Lebensmittel streng zu befolgen seien.

In jüngster Zeit stehen Sprossen im Verdacht, für die zahlreichen EHEC-Erkrankungen verantwortlich zu sein

In jüngster Zeit stehen Sprossen im Verdacht, für die zahlreichen EHEC-Erkrankungen verantwortlich zu sein

Sprossen, eine Gefahr für die Gesundheit?
In jüngster Zeit stehen Sprossen im Verdacht, für die zahlreichen EHEC-Erkrankungen verantwortlich zu sein, die seit einigen Tagen überwiegend im norddeutschen Raum auftreten. Dies verunsichert den Verbraucher, denn bislang hatten Sprossen den Ruf eines besonders gesunden Nahrungsmittels. Rohe Sprossen sind deshalb bei Personen, die sich gesundheitsbewusst ernähren, besonders beliebt. In Lebensmittelgeschäften und v. a. in Bioläden wird eine Vielzahl von Sprossen angeboten: am meisten verbreitet sind Alfalfa-Sprossen und Mungo-Sprossen. Aber auch Soja-, Adzuki-, Brokkoli-, Rucola-, Radieschen-, Linsen- und Weizensprossen sind im Angebot.

Sprossen werden positive Effekte auf die Gesundheit nachgesagt. Sie sind reich an essentiellen Aminosäuren, mehrfach ungesättigten Fettsäuren, Enzymen, Vitamin A, C, E, B-Komplex, Rutin, Ballaststoffen und Spurenelementen. Weniger seriös sind Anpreisungen als „Vitalstoffbomben“ oder gar als „Wundermittel“ gegen Muskelerkrankungen, Haarprobleme, Verdauungsstörungen und Stoffwechselstörungen. Unbestritten ist jedoch der hohe ernährungsphysiologische Wert der Keimlinge.

Mehr dazu: http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=1442

Anhaltende Konsumzurückhaltung bei Gemüse
Nach Angaben der Agrarmarkt Informations GmbH verursacht die EHEC-Epidemie weiterhin eine erhebliche Kaufzurückhaltung bei vielen Gemüsearten. Nach einer Analyse der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) verloren Salatgurken schon in Woche 21 gegenüber der Vorwoche knapp 40 Prozent aller Käufer. Ab Donnerstag (26.05.2011) brach der Gurkenmarkt dann völlig zusammen. In Woche 22 war die Käuferschaft gegenüber Woche 20 schon um über 70 Prozent geschrumpft. Bei Salaten waren in Woche 22 schon 60 Prozent der Käufer abgewandert. Bei Rispentomaten betrug der Rückgang zwischen Woche 20 und Woche 22 immerhin noch fast 50 Prozent. Von der rückläufigen Zahl der kaufenden Haushalte kann man recht gut auf den Rückgang der eingekauften Mengen schließen, denn die durchschnittliche Menge je Käuferhaushalt schwankt nur in sehr engen Grenzen.

Aber auch Arten, die nicht ausdrücklich in den Warnungen genannt wurden, wurden in deutlich geringerer Menge verkauft. Bei Radieschen ging die Zahl der Käuferhaushalte um ein Drittel zurück. Bei Möhren und Broccoli liegt der Anteil der Käuferhaushalte in den letzten beiden Wochen am unteren Rand der normal üblichen Werte. Bemerkenswert ist auch die Entwicklung bei Erdbeeren, die ausgehend von einem Spitzenwert in Woche 20 bis Woche 22 ein Drittel der Käufer verloren.

Produzenten im In- und Ausland müssen einen erheblichen Teil ihrer Ernten vernichten, da es für ihre Produkte keine Käufer gibt. Obwohl deutsche Gemüseerzeuger schon frühzeitig durch eine Vielzahl von Analysen nachweisen konnten, dass ihre Ware frei von EHEC Erregern ist, konnten sie den Umsatzeinbruch nicht verhindern. 

EHEC-Untersuchungen: Bisher keine positiven Ergebnisse
Die Ermittlungen der Lieferbeziehungen des Sprossen-Erzeugers in Bienenbüttel werden mit Hochdruck fortgesetzt. Die Indizienkette konnte durch weitere Klärung von Verbindungen zu Erkrankungsfällen weiter abgesichert werden. Durch Rückmeldungen von Erkrankten ergaben sich weitere Hinweise zum Zusammenhang mit dem Verzehr von Sprossen, teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit. In Folge der Meldungen und im Zusammenhang mit neuen Erkrankungsfällen konnten Proben von Sprossen, die in den Haushalten noch vorhanden waren, für die Untersuchung gewonnen werden. Auch Proben anderer Hersteller wurden beprobt.

Ein Expertenteam hat in dem Erzeugerbetrieb mehrere hundert Proben entnommen. Dabei wurden alle Produkte und Betriebsbereiche einschließlich Wasser- und Abwasserversorgung berücksichtigt. Bisher wurden insgesamt 853 Proben eingeliefert. Eine EHEC-positive Probe lag zuletzt noch nicht vor. Bei 471 Proben war das Untersuchungsergebnis negativ. 382 Proben sind noch in Bearbeitung oder bedürfen weiterer Absicherung. Von den 17 bisher ausstehenden Proben der zunächst aus dem Bienenbütteler Betrieb entnommenen 40 Proben sind bisher neun Untersuchungen abgeschlossen worden, die Ergebnisse sind negativ. Acht Untersuchungen laufen noch.
Verfahren des Fraunhofer FEP desinfiziert sicher und effizient Saatgut
Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für Elektronenstrahl- und Plasmatechnik FEP in Dresden haben ein Verfahren etabliert, um zuverlässig und effizient Saatgut von Krankheitserregern, wie Bakterien und Pilzen, zu befreien. Pathogene EHEC-Bakterien haben in den letzten Wochen in Deutschland und Europa zahlreiche Krankheitsfälle und große Verunsicherung bei Verbrauchern ausgelöst. Neuen Meldungen zufolge steht Saatgut von Sprossen im Verdacht mit EHEC-Bakterien belastet zu sein. Welcher Auslöser auch gefunden wird, in den letzten Wochen ist deutlich geworden, welche Auswirkungen kontaminierte Lebensmittel haben können und wie wichtig die zuverlässige Behandlung von Saatgut und die Sterilisation von Lebensmitteln sind.

Bei der Saatgut-Behandlung des Dresdener Institutes können die Schädlinge keine Resistenzen ausbilden, wie es bei Verwendung von Antibiotika geschehen kann, da es sich um ein rein physikalisches Verfahren handelt. Zudem kommt es ohne Chemikalien aus, die belastend für die Umwelt und die Gesundheit des Anwenders sein können.

In Deutschland konnte die Wirksamkeit für viele Arten von Getreidesaatgut gegen unterschiedliche Krankheitserreger (u.a. auch Pseudomonas-Bakterien) nachgewiesen werden und in langjähriger Zusammenarbeit mit dem Julius-Kühn-Institut als geeignete Saatgutbehandlungsmethode für unterschiedliche Anbaubedingungen bestätigt werden. Neben dem Julius-Kühn-Institut empfiehlt auch die europäische und mediterrane Planzenschutzorganisation EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) das Verfahren für die konventionelle als auch für die ökologische Landwirtschaft.

Für die Anwendung steht bereits ein mobiles System mit einer Stundenleistung von bis zu 30 Tonnen Saatgut zur Verfügung. Bisher werden in Deutschland 4.000 bis 5.000 Tonnen Saatgut pro Jahr, vorrangig Getreide (Weizen, Gerste, Hafer), aber auch Raps, Leguminosen und Gemüsesaatgut mit der Technologie behandelt und in der konventionellen sowie in der ökologischen Landwirtschaft angebaut. Frank-Holm Rögner, Leiter der Abteilung »Elektronenstrahl-Prozesse« am Fraunhofer FEP, bekräftigt: »Die Elektronenbehandlung von Saatgut ist technologisch ausgereift und in Sachsen bereits auf dem Markt. Eine Erweiterung der Technologie auf die Sterilisation von Lebensmitteln ist technologisch auf jeden Fall machbar.«

In Deutschland ist die Behandlung von Lebensmitteln mit beschleunigten Elektronen nicht gestattet. Eine aktuelle Studie der EU konnte jedoch belegen, dass beschleunigte Elektronen gegenüber konventionellen Sterilisationsverfahren keine negativen Auswirkungen auf die Lebensmitteleigenschaften haben.
Hintergrund: Was macht das BfR im aktuellen EHEC-Ausbruchsgeschehen?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist in Deutschland für wissenschaftliche Risikobewertungen im gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig. Das Institut bewertet gesundheitliche Risiken, erarbeitet Empfehlungen zur Risikobegrenzung und kommuniziert diese Prozesse transparent an die Öffentlichkeit. Das BfR ist aktuell an der Aufklärung des derzeitigen EHEC-Ausbruchsgeschehens beteiligt. Dabei stützt es seine Arbeit auf mehrere Säulen: Entwicklung von Labortests und Untersuchungen von Isolaten und Proben, Analyse des Ausbruchsgeschehens sowie gesundheitliche Risikobewertung des Keims EHEC O104:H4. Darüber hinaus übernimmt es eine wichtige Rolle in der Risikokommunikation zwischen den Behörden und Gremien des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Das BfR wurde im November 2002 errichtet, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken. Es ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zur Sicherheit von Chemikalien und Produkten erarbeitet. Das BfR gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). In seiner wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation ist es unabhängig.

Das BfR arbeitet unter anderem gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) am aktuellen Ausbruchsgeschehen. Das RKI ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten, zuständig.

Das am 01. Januar 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom lokalen Gesundheitsamt weiter übermittelt werden. Mit der Einführung des IfSG wurden in Deutschland Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten eingeführt.

Im aktuellen EHEC/HUS-Ausbruchsgeschehen arbeiten die Überwachungsbehörden der Länder auf Hochtouren, um die Ausbruchsquelle ausfindig zu machen. Das BfR ist an dieser Ausbruchsaufklärung durch umfangreiche Analysen, Datenlieferungen und gesundheitliche Risikobewertungen beteiligt. Ein wesentlicher Baustein in der Klärung des Ausbruchsgeschehens ist es, die Kontaminationsquelle für die betroffenen Lebensmittel ausfindig zu machen und zu verschließen. Dazu muss auf dem Gemüse der Ausbruchsstamm nachgewiesen werden, der im Stuhl der Erkrankten als Krankheitsursache identifiziert wurde.

Das BfR führt Laboruntersuchungen durch und entwickelt ein Test-System zur Identifikation von EHEC-Keim O104:H4 in Lebensmitteln
Das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli des BfR ist eng in die Aufklärung eingebunden. Es hat den Untersuchungslaboratorien der Länder eine neue Untersuchungsmethode zur Verfügung gestellt, um den Ausbruchsstamm in verdächtigten Isolaten identifizieren zu können. Diese Methode wurde zusammen mit Experten der französischen Lebensmittelagentur ANSES entwickelt und evaluiert.

Damit die Infektketten schnellstmöglich aufgeklärt werden können, untersucht derzeit das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli außerdem Isolate aus dem Ausbruchsgeschehen, die von den Überwachungsbehörden der Länder an das BfR eingesandt werden. Als Referenzlabor hat es die Funktion, die Untersuchungsergebnisse der Labore der Landesüberwachungsbehörden zu bestätigen.

Weiterhin führt das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli Untersuchungen an unterschiedlichen Proben durch, die es von den amtlichen Überwachungsbehörden bekommt: Umfeldproben, Bodenproben, Tupferproben aus Gullis, Wasserproben aus verdächtigten Betrieben sowie Proben aus Haushalten, in denen Menschen an dem EHEC-Keim O104:H4 erkrankt sind. Im Referenzlabor werden diese Proben mit aufwändigen analytischen Verfahren systematisch untersucht, um den vermuteten Erreger zweifelsfrei nachweisen zu können.

Das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli arbeitet auch eng mit dem europäischen Referenzlabor für Escherichia coli zusammen. Zur zweifelsfreien Typisierung von Isolaten werden diese nach Untersuchung im BfR an das europäische Referenzlabor geschickt. So konnte bei den verdächtigten Lebensmitteln wie Gurken mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sie den Keim tragen.

Das BfR arbeitet an der Aufklärung des Lebensmittelausbruchs
In Deutschland werden jährlich mehr als 200 000 Erkrankungsfälle beim Menschen gemel-det, von denen anzunehmen ist, dass sie über Lebensmittel übertragen wurden. Der Verdacht auf einen lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch besteht bei Erkrankungen von zwei oder mehr Personen, welche im Zusammenhang mit demselben Lebensmittel aufgetreten sind.

BfR-Experten unterstützen derzeit die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden bei Betriebsbesichtigungen vor Ort und bei der Datenerhebung zur Identifizierung von ursächlich beteiligten Lebensmitteln. Sie führen ebenso Interviews im Rahmen der epidemiologischen Fallkontrollstudien des Robert Koch-Instituts (RKI) durch.

Teams des BfR und des RKI reisen in die Städte und Kommunen, in denen der verdächtigte Erreger vermutet wird, um gemeinsam mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden und den Untersuchungsämtern vor Ort Erkenntnisse zu möglichen Kontaminationswegen zu gewinnen. Dabei werden Proben von Rohstoffen und Arbeitsgegenständen genommen, die u.a. an das Nationale Referenzlabor für Escherichia coli im BfR zur Abklärung geschickt werden.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BfR versorgen eine diesbezüglich eingerichtete „Task Force“ kontinuierlich mit aktuellen Daten, um die Ausbruchsaufklärung voran zu bringen. An dieser „Task Force“, in der die länderübergreifende Aufklärungsarbeit koordiniert und systematisiert wird, ist unter anderem auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beteiligt. Dort werden die gesammelten Daten zu Lieferlisten und Vertriebswegen, Erkrankungsfällen, Interviewangaben, etc. betrachtet und gewichtet. Durch eine sog. Clusterbildung von Erkrankungen und verdächtigen Lebensmittelbefunden erhoffen sich die Experten, das Ausbruchsgeschehen zurück zu verfolgen und auf die Quelle des Erregers schließen zu können.

Die Ursachenforschung bei Ausbruchsgeschehen ist wichtig, um die Lebensmittelsicherheit in Deutschland und der Europäischen Union weiterhin zu verbessern und die Anzahl von Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen reduzieren zu können. Dazu führt das BfR das bundesweite System zur zentralen Erfassung von Lebensmitteln, die bei Krankheitsausbrüchen beteiligt sind (BELA).

Das BfR führt gesundheitliche Risikobewertung zu EHEC-Keim O104:H4 durch
Das BfR führt regelmäßig mikrobiologische Risikobewertungen für an Ausbrüchen beteiligten Lebensmitteln und Erregern durch.

Im gegenwärtigen Fall hat das BfR frühzeitig aufgrund der vorliegenden Daten zum Ausbruchsgeschehen gemeinsam mit dem RKI eine Verzehrsempfehlung erlassen. Diese stützt sich auf Hypothesen aus den epidemiologischen Fallstudien des RKI und folgt dem Ansatz des vorsorgenden Gesundheitsschutzes, da die Datenlage noch keine abschließende Bewertung zulässt.

Die Experten des BfR geben Teilrisikobewertungen zu Einzelfragen, u.a. zur Sicherheit von Tiefkühlkost, Stillen, Dekontamination und Desinfektion von Lebensmitteln hinsichtlich einer Erkrankung mit dem EHEC-Keim O104:H4.
Wenn die Quelle des aktuellen Ausbruchsgeschehens identifiziert worden ist, kann das BfR auf Grundlage der epidemiologischen Daten des RKI und einer Expositionsschätzung eine Risikobewertung zum EHEC-Keim O104:H4 vornehmen.

Zur Minimierung des Risikos hat das BfR auch Empfehlungen zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln und zur Küchenhygiene erarbeitet.

Das BfR wird von den BfR-Kommissionen für Hygiene und für Expositionsabschätzung beraten
Die Komplexität des Phänomens „Lebensmittelinfektionen“ erfordert erfolgreiche Strategien zur Prävention. Deswegen wurden 2008 die BfR-Kommissionen für Hygiene und für Expositionsabschätzung eingerichtet. Sie koordinieren ein multidisziplinäres Zusammenwirken von verschiedenen externen Experten (Epidemiologen, Mikrobiologen, Lebensmitteltechnologen, Human- und Veterinärmediziner).

Das BfR betreibt aktive Risikokommunikation
Das BfR hat auch den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel für den Verbraucher bergen können. Das BfR aktualisiert täglich seine Internetseite zu den Ergebnissen des aktuellen Ausbruchsgeschehens.

Die Risikokommunikation richtet sich aber nicht nur an die Öffentlichkeit. Auch im Rahmen der nationalen, europäischen und internationalen Zusammenarbeit (in die auch die WHO eingebunden ist) der verschiedenen Gremien von Bundesministerien und -behörden, Landesministerien und -behörden sowie der europäischen und internationalen Ebene übernimmt das BfR eine wichtige Mittlerfunktion im Austausch der Daten und Informationen zum aktuellen EHEC-Ausbruch. Als nationale Kontaktstelle für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) versorgt es die europäischen Mitgliedsstaaten kontinuierlich mit aktuellen Informationen zum Stand der Ausbruchsaufklärung.

Die Suche nach der EHEC-Quelle geht weiter – Hygieneexperte: Gastronomen sollten Rückstellproben bis zu 14 Tage aufbewahren

(Hamburg, 08. Juni 2011) Die Unsicherheit rund um die Food-Seuche EHEC wird immer größer: Nach etlichen konkreten Verdächtigungen – betroffen waren bereits mehrere Hotels und Restaurants – ist die Quelle für die mittlerweile internationale Ausbreitung des tödlichen Darmkrankheits-Erregers EHEC noch immer nicht gefunden. Der aus dem TV bekannte Hygieneberater Ulrich Jander rät nun allen Gastronomen, sog. Rückstellproben zu bilden und diese bis zu 14 Tage lang aufzubewahren.

Hygieneexperte Ulrich Jander rät angesichts der großen Verunsicherung wegen EHEC: Von jeder ausgegebenen Speise sollte eine Rückstellprobe gesichert werden - auch in der Gastronomie (Foto: MNStudio/fotolia.com)

Hygieneexperte Ulrich Jander rät angesichts der großen Verunsicherung wegen EHEC: Von jeder ausgegebenen Speise sollte eine Rückstellprobe gesichert werden - auch in der Gastronomie (Foto: MNStudio/fotolia.com)

„Nur mit Rückstellproben von ausgegebenen Speisen beispielsweise bei Banketten und Caterings kann man auf Anhieb einer behördlichen Untersuchung, die ja jederzeit auf reinen Verdacht hin kommen kann, schnell und unkompliziert reagieren“, so Jander. Von allen Speisen lege man 100 Gramm zurück, beschrifte dies mit Datum und Inhalt und bewahre sie 14 Tage lang auf.

Rückstellproben sind in der Gastronomie noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Verordnungen gibt es allerdings seit Jahren in der Gemeinschaftsverpflegung, so beispielsweise bei der Bundeswehr (Zentrale Dienstvorschrift 36/1). „Grundsätzlich sind Rückstellproben recht hilfreich, wenn es um nachgehende Ermittlungen bei Gruppenerkrankungen geht“, meint Jander.

Ulrich Jander ist als „Hotelchecker“ im TV präsent und vergibt mit dem „Gastro-Smiley“ ein eigenes erfolgreiches Hygienezertifikat für die Gastronomie.

Hintergrund zu Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung
Die Bestimmungen zu Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung werden in der DIN 10526 (gilt seit Februar 2004) dargelegt. Darin heißt es: Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung haben Proben von Speisen und Lebensmittel, die aus rohen Bestandteilen von Hühnereier hergestellt wurden und die anschließend nicht erhitzt wurden, zu entnehmen. Die Proben müssen mit Datum und Uhrzeit der Herstellung gekennzeichnet und bei vier Grad Celsius mindestens 96 Stunden aufbewahrt werden. Allerdings gilt dies nur für Chargen von mehr als 30 ausgegebenen Portionen. A-la-carte-Speisen sind davon also nicht betroffen. Allerdings empfiehlt der Verband der Küchenleiter/innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (VKK) den GV-Betrieben, auch von anderen Speisen – also auch jene ohne Hühnerei-Inhalten – aufzubewahren. So könne im Schadensfall schnell nachgewiesen werden, ob die ausgegebenen Speisen Krankheitserreger enthielten oder eben nicht. Keine Rückstellproben seien von nicht leicht verderblichen Lebensmitteln sowie Waren in Fertigpackungen von Zulieferern wie Süßspeisen, Getränke und Molkereiprodukte nötig.

Einen politischen Vorstoß will nun Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU) wagen. Medienberichten zufolge will sie beim Ehec-Krisentreffen heute in Berlin eine rechtliche Änderung auf Bundes- oder sogar auf europäischer Ebene verlangen. Demnach sollen Rückstellproben nicht nur bei Eirpodukten erfolgen und auch von Restaurants verlangt werden.

EuGH-Urteil zum reduzierten Mehrwertsteuersatz bei Speisen

Dehoga: Schluss mit den Widersprüchen – Einheitlicher reduzierter Satz für Lebensmittel längst überfällig

(Berlin, 11. März 2011) Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in  Luxemburg am Donnerstag entschieden hat, kann für Speisen an Imbissen und in Kinos der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent angewendet werden. Findet der Verzehr vor Ort dagegen in einem restaurantähnlichen Rahmen statt, wird dieser weiterhin als Dienstleistung betrachtet und ist mit 19 Prozent zu besteuern. Wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga-Bundesverband) in Berlin erklärt, bestätigt die Entscheidung den Niedrigsteuersatz für Take-away-Umsätze. Gleichwohl werfe das Urteil auch neue Fragen auf. “Für zahlreiche Fallkonstellationen werden die Abgrenzungsschwierigkeiten nicht kleiner”, sagt Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. Es stehe zu erwarten, dass das Bundesfinanzministerium Konkretisierungen vornehmen wird. Vor diesem Hintergrund bekräftigt Fischer die Forderung der Branche nach Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie.

“Einmal mehr wird deutlich, dass der einheitliche reduzierte Satz für Lebensmittel unabhängig von der Art der Zubereitung und vom Verzehrsort auch in Deutschland längst überfällig ist”, so der Dehoga-Präsident. In 15 EU-Staaten gelten bereits für gastronomische Umsätze wie für Lebensmittel reduzierte Mehrwertsteuersätze. “Das EuGH-Urteil vergrößert die Wettbewerbsnachteile der Gastwirte gegenüber den Bäckern, Metzgern und dem Lebensmitteleinzelhandel. Wer gesunde Ernährung und Esskultur fördern möchte, sollte konsequenterweise der Tütensuppe im Lebensmitteleinzelhandel und der frisch zubereiteten Suppe im Restaurant denselben Steuersatz gewähren.”

Fischer hofft, dass die geplante Mehrwertsteuerreform der Bundesregierung mit dem bestehenden “Steuerirrsinn” aufräumt: “Wir fordern endlich Chancengleichheit und fairen Wettbewerb für eine besonders arbeitsintensive Dienstleistungsbranche, in der auf den gleichen Umsatz sechs Mal so viel Beschäftigte kommen wie im Lebensmitteleinzelhandel.”